Abgabefrist für Einkommensteuererklärung hat am 1. April begonnen

Foto: PIXABAY

Die Friste wird beibehalten, damit die Bürger ihre Rückerstattungen schnell erhalten

Madrid – Während in großen Teilen Spaniens die Arbeit ruht, haben die Finanzämter gut zu tun. Am 1. April hat in Spanien die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019 begonnen. Bis 30. Juni müssen alle Steuerpflichtigen ihre Erklärung abgegeben haben.

Der Fiskus rechnet in diesem Jahr mit Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 10,686 Milliarden Euro an 14,6 Millionen Steuerpflichtige.

Das spanische Finanzministerium erklärte in einer Stellungnahme am 31. März, dass die Fristen der Einkommensteuerkampagne trotz der Corona-Krise eingehalten werden, damit die Steuerzahler ihre Erstattungen so bald wie möglich – ab dem 3. April – erhalten.

Es wird mit der Bearbeitung von 21,03 Millionen Steuererklärungen gerechnet, 1,6% mehr als im vergangenen Jahr. Bei schätzungsweise 14,6 Millionen davon werden Rückzahlungen anfallen und 5,5 Millionen werden Nachzahlungen leisten müssen.

Ab dem 5. Mai können Termine bei den Finanzämtern vereinbart werden, um sich beim Ausfüllen der Erklärung helfen zu lassen. Die Termine können auf der Website der Agencia Tributaria (agenciatributaria.es), über die App oder telefonisch unter 901 22 33 44 / 91 553 00 71 vereinbart werden. Ab dem 7. Mai werden telefonische Anfragen zur Einkommensteuererklärung beantwortet. Sofern die durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Einschränkungen es möglich machen, werden ab dem 13. Mai die Termine bei den Finanzämtern wahrgenommen, um die Einkommensteuererklärung von Mitarbeitern anfertigen zu lassen.

Nachzahlungen müssen bis zum 25. Juni erfolgen.

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