Bußgeld für Feministinnen aufgehoben

Bei Protesten der feministischen Bewegung am Weltfrauentag wurden etliche Ordnungswidrigkeiten geahndet – ob zu Recht, entscheiden nun die Gerichte. Foto: efe

Bei Protesten der feministischen Bewegung am Weltfrauentag wurden etliche Ordnungswidrigkeiten geahndet – ob zu Recht, entscheiden nun die Gerichte. Foto: efe

Zwei weitere Verfahren wegen 20 Ordnungsstrafen, die auf Demonstrationen zum Weltfrauentag 2018 und 2019 verhängt wurden, stehen noch aus

Madrid – Wegen „mangelnder Unvoreingenommenheit“ des Polizeiberichts hat ein Verwaltungsgericht in Valencia Ordnungsstrafen aufgehoben, die gegen Feministinnen verhängt wurden, welche während der Streiks aus Anlass des Weltfrauentages an Informationsaktionen mitgewirkt hatten.
Die Sanktion war wegen „mangelnden Respekts vor der Staatsgewalt“ auf der Basis des umstrittenen Gesetzes für Bürgersicherheit von 2015, im Volksmund als „Maulkorbgesetz“ bekannt, ausgesprochen worden.
Im Urteil wird festgestellt, dass es keine ausreichenden belastenden Beweise gibt, da die Anzeige durch die Beamten der Nationalpolizei nicht objektiv und unparteiisch abgefasst ist. Sie beinhaltet Bewertungen über die valencianische Sprache und Bezeichnungen, die nichts mit den zugrunde liegenden Tatsachen zu tun haben.
Der Polizeibericht beginnt mit dem Satz: „Die Unterzeichneten kennen weder die valencianische noch die katalanische Sprache, da sie nicht verpflichtet sind, sie zu kennen, zugleich erklären sie, dass sie keine Institution mit dem Namen „Delegació del Govern Espanyol al País Valencià“ kennen.“ – Dieser Begriff ist katalanisch für „Delegation der spanischen Regierung im Land Valencia“ und sieht der spanischen Bezeichnung „Delegación del Gobierno en la Comunidad Valenciana“ so ähnlich, dass die Aussage despektierlich gemeint sein könnte.
Der Richter bezeichnet diesen Satz der Beamten als „vollkommen überflüssig“ in Bezug auf die Ordnungswidrigkeit und wertlos für das Verfahren. Zudem lasse sie eine gewisse Schärfe erkennen, die nach Ansicht des Gerichts die Unparteilichkeit und Objektivität vermissen lasse, die Berichten, die durch Staatsbeamte abgefasst werden, zugeschrieben werde.
Für die feministische Bewegung in Valencia sind noch zwei weitere Verfahren anhängig, in denen es um insgesamt 20 Ordnungsstrafen geht, die während der Demonstrationen und Streiks an den Weltfrauentagen vom 8. März 2018 und 2019 verhängt wurden, zwölf in 2018 und acht in 2019. Eine der Verhandlungen ist für den 28. Oktober angesetzt, für die anderen steht das Datum noch nicht fest. Ein weiteres Bußgeld, das vonm25. November 2019, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, datiert, werden die Feministinnen ebenfalls anfechten.

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