Bußgeld für unangemeldete Strandhochzeit


Wer den Bund fürs Leben am Meer schließen will, muss die Feier ordnungsgemäß anmelden

Kanarische Inseln – Den Bund fürs Leben im Kreise von Verwandten und Freunden an einem sonnigen Strand bei Meeresrauschen zu schließen, ist an Romantik kaum zu überbieten. Seit dem Jahr 2015 ist es auf den Kanaren möglich, nüchterne Amtsstuben und düstere Kirchen mit einem Szenario aus Sand, Wellen, Bergen, Natur und blauem Himmel zu vertauschen, und die ortsansässigen Hochzeitsplaner haben diese Variante gern in ihre Angebotspalette aufgenommen.

Vor dem Ja-Wort an der Playa sind jedoch einige bürokratische Formalitäten zu erledigen und Gebühren zu zahlen. Wird dies nicht erfüllt, kann die kanarische Küstenbehörde dies mit einem Bußgeld ahnden. Kürzlich wurde ein Strafgeld von 3.005 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, welches eine Hochzeit an der Playa del Callao nahe Palm Mar im Süden Teneriffas organisiert hatte, und zwar wegen der „Nutzung des öffentlichen Küstenraumes ohne entsprechende behördliche Genehmigung“. Jedoch wurde der Bescheid, nachdem das Unternehmen Widerspruch eingelegt hatte, wieder aufgehoben.

Der Vorfall zeigt, dass bei der Planung einer Strandhochzeit einige Regeln einzuhalten sind. Das Hochzeitspaar oder die Firma, welche die Hochzeit organisiert, müssen eine Genehmigung beim Servicio Provincial de Costas beantragen. Es muss angegeben werden, wie viele Quadratmeter des Standes für die Feier genutzt werden, die Anzahl und die Art der Dekorationselemente, die zum Einsatz kommen, sowie die Anzahl der Hochzeitsgäste. Außerdem ist eine Gebühr zu entrichten.

Ebenso muss beim Ayuntamiento eine weitere Genehmigung der Gemeindeverwaltung eingeholt und dort ebenfalls eine Abgabe gezahlt werden.

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, den Strand wieder zu säubern und so zu hinterlassen, wie er vorgefunden wurde. In der Regel dauert es zwei Monate, bis alle Genehmigungen vorliegen. Die Gebühren bewegen sich je nach Größe der Veranstaltung im zweistelligen Bereich. Zusätzlich muss jedoch eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, die sicherstellt, dass mögliche Schäden, die durch das Fest verursacht werden, wieder beseitigt werden können.

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