Seit Sonntag, dem 25. Oktober 2020, gilt in Spanien zum zweiten Mal der Alarmzustand. Wegen „guter epidemiologischer Daten“ gibt es im Archipel keine Ausgangssperre
Madrid – Am gestrigen Sonntag, dem 25. Oktober 2020, wurde für ganz Spanien erneut der Alarmzustand erklärt. Im Unterschied zu dem vorherigen Ausnahmezustand gilt eine Ausgangssperre dieses Mal nur für die Nachtstunden, von 23.00 bis 6.00 Uhr.
Von dieser nächtlichen Ausgangssperre sind die Kanaren wegen ihrer „guten epidemiologischen Daten“ jedoch ausgenommen, wie Regierungschef Pedro Sánchez in einer Pressekonferenz erklärte. Die anderen Einschränkungen, die der Alarmzustand mit sich bringt, gelten dagegen auch für die Inseln.
Das Königliche Dekret 926/2020 vom 25. Oktober erklärt den Alarmzustand (estado de alarma), „um die Ausbreitung der durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionen aufzuhalten“ und verleiht die Entscheidungsgewalt über die Handhabung der Maßnahmen nicht – wie noch im März – dem Gesundheitsministerium sondern den Präsidenten der einzelnen autonomen Regionen.
Präsident Sánchez sagte: „Es besteht keine allgemeine Ausgangssperre, aber wir müssen so oft wie möglich Zuhause bleiben. Wir wissen, was zu tun ist: Je geringer die Mobilität, je weniger hat das Virus die Gelegenheit, uns anzustecken.“
Sonderregelung für die Kanarischen Inseln
Kanarenpräsident Ángel Víctor Torres war bei der Zentralregierung dafür eingetreten, die autonome Region Kanarische Inseln wegen der guten epidemischen Lage von der Ausgangssperre auszunehmen. Er hatte ins Feld geführt, die Inseln hätten zurzeit mit der Lage im Rest des Landes „nichts zu tun“, weil die Region über die vorangegangenen vierzehn Tagen die niedrigste Rate an positiven Testergebnissen im Verhältnis zur Gesamtzahl der durchgeführten Tests hatte. Torres begrüßte darüber hinaus, dass das neue Dekret den Regionalregierungen Rechtssicherheit gebe, um verhältnismäßige Maßnahmen entsprechend der Entwicklung der Pandemie in der jeweiligen Region anordnen zu können. Dies sei die richtige Vorgehensweise, denn es würden sich nicht alle in der gleichen Situation befinden.
Eingeschränkte Mobilität
Das Königliche Dekret 926/2020 sieht bei der nächtlichen Ausgangssperre, welche das restliche spanische Territorium betrifft, eine gewisse Flexibilität vor. Die autonomen Regionen können Beginn und Ende um eine Stunde vor oder zurückverlegen, also zwischen 22.00 und 24.00 Uhr bzw. zwischen 05.00 und 07.00 Uhr variieren. Für die Ausgangssperre gelten einige Ausnahmen, wie die Fahrt zur Arbeit oder zum Arzt.
Weiterhin ist das Reisen von einer autonomen Region in die andere untersagt. Auch davon gibt es verschiedene Ausnahmen, die berufliche, gesundheitliche und andere unaufschiebbare Angelegenheiten betreffen. Die Regionalregierungen haben die Möglichkeit, Mobilitätsbeschränkungen, je nach der epidemischen Lage, auch für kleinere Gebiete anzuordnen. Der Transitverkehr bleibt von allen Beschränkungen unberührt.
Die Außengrenzen Spaniens bleiben geöffnet.
Ein halbes Jahr Ausnahmezustand?
Der neue Alarmzustand endet zunächst laut Dekret verfassungsgemäß am 9. November 2020. Die Regierung hat jedoch keinen Zweifel daran gelassen, dass sie ihn bis weit ins kommende Jahr hinein beibehalten will. Nach dem Gesetz muss ein Ausnahmezustand alle vierzehn Tage durch das Parlament verlängert werden. Doch die Regierung hat das Ziel, sich durch den Kongress eine einmalige Verlängerung um sechs Monate bis zum 9. Mai 2021 absegnen zu lassen.
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