Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil bestätigt, das einem in Santa Cruz lebenden Deutschen 200.000 Euro Entschädigung für moralischen Schaden zugesprochen hat.
Im Jahr 1986 hatte der Deutsche wegen Verdachts des Diebstahls von Bienenstöcken 135 Tage unschuldig im Gefängnis gesessen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begründete die Entscheidung mit der Verletzung der Unschuldsvermutung, geschützt durch Artikel 6 Absatz II der Europäischen Menschenrechtskonvention.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]