Ein Berg bürokratischer Hürden

Junge Migranten, deren Aufenthaltsanträge laufen, vertreiben sich in einem Aufnahmezentrum die Zeit mit Tischtennisspielen. Foto: EFE

Junge Migranten, deren Aufenthaltsanträge laufen, vertreiben sich in einem Aufnahmezentrum die Zeit mit Tischtennisspielen. Foto: EFE

Regierung vertagt Dekret, durch welches minderjährige Migranten leichter an Papiere kommen sollten

Madrid – Die wichtigste Maßnahme in Sachen Immigration des spanischen Ministeriums für Integration, Sozialversicherung und Migration ist bis auf Weiteres wieder in einer Schublade verschwunden. Das Königliche Gesetzesdekret, durch welches es minderjährigen bzw. jungen Migranten ab 18 Jahren leichter gemacht werden sollte, ihren Aufenthaltstatus in Spanien zu regeln und eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen, sollte eigentlich am 24. August vor dem Ministerrat verhandelt und baldmöglichst verabschiedet werden. Kurz zuvor wurde die Verhandlung jedoch ohne Angabe von Gründen von der Tagesordnung gestrichen.

Durch die Maßnahme sollte die Ausländer- und Einwohnerverordnung insofern geändert werden, dass die jungen Einwanderer künftig leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Minderjährige, die Spanien ohne Begleitung erreichen, werden schon jetzt nicht als „illegal“ angesehen und kommen automatisch unter die Vormundschaft des Staates, dennoch sehen sie sich in Wirklichkeit immer noch vor einem Berg bürokratischer Hürden, wenn es darum geht, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu erneuern oder gar eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, wird die Situation für sie sogar noch komplizierter. So müssen sie beispielsweise zur Erneuerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung ab 19 Jahren ein eigenes monatliches Einkommen von über 2.000 Euro nachweisen, und selbst wenn sie alle Anforderungen erfüllen, heißt das immer noch nicht, dass sie automatisch auch eine Arbeitsgenehmigung erhalten. Diese bekommen sie nur, wenn ein Unternehmen, das keine Schulden bei der Sozialversicherung oder dem Finanzamt hat, bereit ist, sie für mindestens zwölf Monate in Vollzeit einzustellen.

Die Maßnahmen, die diese vertrackte Lage hätte ändern können und nun wieder in der Schublade verschwunden sind, würden etwa 8.000 Minderjährigen sowie 8.000 jungen Menschen zwischen 18 und 23 Jahren zugute kommen, die derzeit in Spanien registriert sind.

Obwohl der Gesetzestext bereits von allen zuständigen Ministerien geprüft und für gut befunden wurde, ist er nun in letzter Sekunde wieder von der Tagesordnung gestrichen worden. Offiziell wurde die Vertagung nicht begründet, aus Regierungskreisen war jedoch zu hören, das Innenministerium spreche in diesem Zusammenhang von „Gründen der Zweckmäßigkeit“, also „politische Gründe“, die dazu geführt hätten, dass die Debatte des Dekrets bis auf Weiteres vertagt wurde. Scheinbar wird befürchtet, dass die geplante Erleichterung für junge Migranten eine Sogwirkung auslösen könnte, die eine massive Einwanderungswelle nach sich zieht.

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