Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben bis zum Jahresende Zeit, um zur Einigung zu kommen
Madrid – In Spanien müssen viele Menschen prekäre Arbeitsverhältnisse in Kauf nehmen, um überhaupt eine Arbeit zu bekommen. Diese Situation hat sich in der Finanzkrise von 2007 und nun in der Pandemie weiter verschärft. Sehr viele Beschäftigte verdienen meist nicht genug, um ihre monatlichen Kosten zu decken, und es kommt noch hinzu, dass die meisten nur befristete Verträge haben, die nie in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.
Die Regierung möchte eine Änderung dieser Situation herbeiführen und steht diesbezüglich in Verhandlungen mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Das Hauptaugenmerk der Verhandlungen liegt auf der Dauer der Befristung der Verträge. Die Regierung schlägt vor, befristete Verträge auf drei Monate zu begrenzen und verlangt, dass diese Verträge nur in zwei bestimmten Situationen vergeben werden: Bei einem unerwarteten Produktionsanstieg und bei der Notwendigkeit, den Krankheitsurlaub eines anderen Arbeitnehmers abzudecken.
Scharfe Begrenzungen
Um eine weitere Verschärfung der Situation der befristeten Verträge zu vermeiden, werden hier rigoros Grenzen gesetzt. Der erste Fall ist, wie gesagt, ein gelegentlicher Umstand, der zu einer Produktionssteigerung in einem Unternehmen führt. Die Höchstdauer des befristeten Vertrags soll dann drei Monate betragen. Dem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, mehrere, aneinandergereihte Verträge abzuschließen. Außerdem hätte das von dieser Situation betroffene Unternehmen maximal fünf Monate Zeit, um den Anstieg der Arbeitsbelastung zu bewältigen. Wird diese Zeit überschritten, gilt die Stelle als unbefristet besetzt.
Um den Spielraum für befristete Verträge weiter einzuschränken, sieht der Vorschlag der Regierung Obergrenzen vor, die von der Größe des Unternehmens abhängig sind. Ein Unternehmen mit fünf Beschäftigten könnte in dieser Situation nur einen Mitarbeiter zusätzlich beschäftigen. Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern dürften höchstens 30 Arbeitnehmer, mit befristeten Verträgen beschäftigen.
Der zweite Fall, in dem eine befristete Beschäftigung möglich wäre, wäre die Notwendigkeit, Krankheitszeiten zu überbrücken. Diese Ersatzverträge könnten verlängert werden, bis der ersetzte Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
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