1,45 Millionen € Entschädigung für Kindesentzug


Obwohl Carmen ihre Alkoholsucht schnell in den Griff bekam, wurden ihre beiden Kinder in Adoption gegeben

Kann Geld den ungerechtfertigten Verlust der eigenen Kinder aufwiegen? Mit Sicherheit nicht, und dennoch kann das Urteil, das jetzt die andalusische Junta zur Zahlung von 1,45 Millionen Euro Schmerzensgeld an eine Mutter verdonnert hat, zumindest als ein Versuch der Wiedergutmachung gewertet werden.

Sevilla – Der „lange und qualvolle Leidensweg“ (O-Ton Urteilsspruch) von Carmen Fernández Fernández und ihrer beiden Kinder begann 1996. Wegen einer Alkoholsucht wurden Carmen ihre Kinder von damals vier und fünf Jahren weggenommen. Die Vormundschaft übernahm Andalusiens Regionalregierung. Obwohl sich die verzweifelte Mutter umgehend einem Entzug unterzog, den sie auch erfolgreich abschloss, wurden die beiden Kinder bereits im Jahr darauf bei einer Familie in Dos Hermanas (Sevilla) untergebracht, und zwar mit der rechtlichen Kategorie „Adoptionspflege“, sprich die eigentliche Adoption war nur noch eine Frage der Zeit.

1998 bekräftigte ein Familiengericht diese Entscheidung. In dem Urteil wurde zwar unter anderem anerkannt, dass die Mutter sich einer Entziehungskur unterzog, ihr aber gleichzeitig das Besuchsrecht abgesprochen.

„Langer und qualvoller Leidensweg“

Dies ist nach Ansicht des jetzt gefällten Urteils der Beginn des „langen und qualvollen Leidensweges“ von Carmen Fernández Fernández. Durch dieses Urteil habe das Familiengericht  jegliche andere gerichtliche Entscheidung so gut wie unmöglich gemacht. So war es dann auch. Denn obwohl das Oberlandesgericht von Sevilla im Juni 2000 Carmen Fernández, die ihre Alkoholsucht schon längst überwunden hatte, Recht gab und die Rückgabe der Kinder anordnete, wurde diese Entscheidung nie vollzogen. Das dafür zuständige Familiengericht weigerte sich mit dem Argument, es sei für die Kinder „schädlich“.

Der daraufhin entbrannte Rechtsstreit hatte letztendlich zur Folge, dass 2002 das Oberlandesgericht von Sevilla zwar erneut der Mutter Recht gab, allerdings hinzusetzte, die Zeit, die inzwischen seit der Trennung von Mutter und Kindern verronnen sei, ändere die Lage. Kurz gesagt, es wurde als schädlich für das Wohl der Kinder angesehen, diese nach so vielen Jahren der Mutter zurückzugeben. Im selben Urteilsspruch wurden aber auch erstmalig die Adoptiveltern wegen eindeutiger „Manipulation“ der Kinder gerügt. Des Weiteren wurde angeregt, der Mutter eine Entschädigung zu zahlen.

Weitere vier Jahre mussten vergehen, bis letztendlich tatsächlich die Junta zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt und die Summe auf 1,45 Millionen Euro festgelegt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass die Krankheiten, unter denen die Mutter inzwischen leidet – Lungenkrebs und schwere Depressionen – mit durch den jahrelangen Kampf um ihre Kinder ausgelöst wurden.

Einziges Trostpflaster für die Mutter ist wohl die Tatsache, dass das ältere ihrer beiden Kinder, eine Tochter, 2003 mit inzwischen 13 Jahren aus eigener Initiative forderte, zu ihrer Mutter zurückzukehren.

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