Regierung bietet Ukrainern Schutz

Flüchtlinge werden in Bussen zu den verschiedenen Städten gebracht, die sich für ihre Aufnahme angeboten haben. Foto: EFE

Flüchtlinge werden in Bussen zu den verschiedenen Städten gebracht, die sich für ihre Aufnahme angeboten haben. Foto: EFE

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auch für Ukrainer, die sich vor Kriegsanfang illegal in Spanien aufhielten

Madrid – Die Zahl der Geflüchteten steigt rasend schnell an, und alle EU-Länder zeigen sich solidarisch. Der Europäische Rat hat einstimmig den vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge beschlossen. Diese EU-Regelung bietet den Ukrainern und ihren unmittelbaren Familienangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Einmarschs im jeweiligen Land aufhielten, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, finanzielle Unterstützung und Aufnahme. Sie gilt auch für Flüchtlinge, denen in der Ukraine internationaler Schutz gewährt wurde, sowie für Drittstaatsangehörige mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine.

EU-Regelung ausgeweitet

Jeder Mitgliedsstaat kann die EU-Regelung jedoch ausweiten und an seine nationale Gesetzgebung anpassen, was Spanien direkt umgesetzt hat. Der spanische Ministerrat billigte eine großzügigere Auslegung der EU-Regelung. Spanien wird denjenigen, die sich vor Kriegsbeginn ohne Aufenthaltsgenehmigung in Spanien aufhielten, die Möglichkeit bieten, die EU-Regelung für Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen. Den Angaben des Spanischen Statistikamts (Instituto Nacional de Estadística, INE) zufolge, handelt es sich um ca. 17.000 Ukrainer. Die EU-Richtlinie wurde derart großzügig formuliert, dass sie auch die Ukrainer mit einschließt, die sich vor Beginn der russischen Invasion außerhalb des Landes befanden. Dazu gehören Touristen, Studenten und Bürger auf Geschäftsreisen. Weiterhin dehnt die Regierung den vorübergehenden Schutz auf Personen aus, die sich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine aufhielten, also zum Beispiel auch auf Studenten aus Drittländern.

Verfahren werden noch ausgearbeitet

Das Verfahren zur Beantragung dieses vorübergehenden Schutzes wird gegenwärtig ausgearbeitet. Das Innenministerium arbeitet derzeit an der Gestaltung des Protokolls für die Beantragung dieses vorübergehenden Schutzes. Das Ver-fahren soll mit der Registrierung der Flüchtlinge auf der Polizeiwache beginnen, und die Polizei soll dann für die Weiterleitung der Anträge an die Asylbehörde zuständig sein. Das Aufnahmeprotokoll der Flüchtlinge wird zeitgleich ausgearbeitet. Das Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration plant die Einrichtung von drei Aufnahme- und Überweisungszentren in den Gebieten mit der größten Anzahl von Ukrainern: Madrid, Barcelona und Alicante. Die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Rodríguez, teilte mit, dass es bereits insgesamt 12.000 Aufnahmeplätze und bis zu 5.000 Krankenhausbetten gibt, die von den autonomen Regionen angeboten werden.

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