Familien-Bankrott mit Happy End


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Erstmalig konnte ein Gericht für Privatpersonen einen Schuldenerlass von 30% aushandeln

Ein bislang noch wenig bekanntes Gesetz, das so genannte Ley Concursal, also Konkursgesetz, sowie die Unterstützung eines Richters haben es jetzt erstmalig einer spanischen Familie möglich gemacht, ihre Schuldenlast in einem Grad zu erleichtern, was ihnen möglich macht, diese nach und nach abzutragen.

Barcelona – 160.000 Euro Schulden hatten sich bei Josep Gil und María del Carme Bernet aus Sant Salvador de Guardiola angehäuft. Hypotheken und Darlehen drohten die Familie finanziell zu ersticken. Zu allem Überfluss musste sich Josep auch noch wegen eines Herzkreislaufproblems krankschreiben lassen, so dass ihm ein erheblicher Anteil seines Gehalts abgezogen wurde.

Die Familie war bankrott, doch weit davon entfernt, den Kopf in den Sand zu stecken. Sie suchte juristischen Beistand und fand ihn. So wies sie der katalanische Anwalt Jaume Pich Ende November 2004 darauf hin, dass sie ein Gesetz in Anspruch nehmen könnte, das erst kurz zuvor verabschiedet worden war. „Sie verfügten nur noch über 550 Euro zum Leben. Das übrige Einkommen versuchten sie zu sparen und die Schulden abzutragen“, berichtet Pich über die damalige Situation des Ehepaars.

Zwei Jahre später hat ihnen die Justiz Recht gegeben. Ein Gericht in Barcelona erklärte das Verfahren für zulässig und verhinderte, dass die Gläubiger den Besitz der Familie pfändeten und handelte eine Einigung zwischen den Prozessparteien aus.

Die Verhandlungen dauerten zwar Monate, doch am 28. September fiel endlich eine Entscheidung, die vom Großteil der insgesamt zwölf Gläubiger akzeptiert wurde. Demnach wurde vereinbart, dass das Ehepaar die Hypothek über 50.000 Euro, die noch abgezahlt werden muss, weiter zu den einst mit der Bank vereinbarten Konditionen tilgt. Und auch die Schulden, die die Familie noch beim Rathaus von Sant Salvador de Guardiola hat, muss abgetragen werden, allerdings ohne Zinsen.

Die übrigen 104.000 Euro Schulden, die die Familie in Form von verschiedenen Personalkrediten angesammelt hatte, muss nur zu 70% des Gesamtbetrags ohne Zinsen abbezahlt werden. Für die Familie bedeutet das im Klartext etwa 40.000 Euro weniger Schulden.

Die Option, dass auch Familien von dem Konkursgesetz Gebrauch machen, ist zwar vorgesehen, wurde bislang jedoch noch von keiner Privatperson in Anspruch genommen. Josep Gil und María del Carmen Bernat sind somit die erste spanische Familie die ihr Schuldenproblem dank eines gerichtlichen Beschlusses in den Griff bekommen hat.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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