Kongress erteilt verbessertem Verbraucherschutzgesetz seinen Segen


© Moisés Pérez

Umstrittene Praktiken wie das Aufrunden der Parkgebühren sind künftig verboten

Mit seiner Verabschiedung Anfang Oktober im spanischen Abgeordnetenkongress hat das neue Verbraucherschutzgesetz endlich eine der letzten Hürden überwunden, um in absehbarer Zeit auch tatsächlich in Kraft treten zu können.

Madrid –

Parktarife – Abrechnen nur noch im Minutentakt

Hauptpunkt des neuen Gesetzes ist die erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes in Spanien, und zwar in sämtlichen Bereichen. Demnach wird beispielsweise die weit verbreitete und sehr umstrittene Praktik des Aufrundens der Parkgebühren in den öffentlichen Parkhäusern verboten.

Künftig müssen die Betreiber im Minutentakt abrechnen, sprich dürfen nur noch die Parkzeit in Rechnung stellen, die vom Kunden auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dem Kunden muss außerdem eine Quittung ausgehändigt werden, auf der Tag, Stunde und die auf die Minute genaue Uhrzeit des Parkbeginns aufgeführt sind.

Nach Inkrafttreten der neuen Normative werden die privaten Betreiber über eine Frist von fünf Monaten verfügen, um sich den neuen Auflagen anzupassen. Parkgaragen, die mit einer verwaltungsbehördlichen Konzession betrieben werden bzw. zu einer anderen Installation (z.B. Kaufhaus) gehören, wird eine Frist von acht Monaten eingeräumt.

Vertragskündigung

vereinfachen und absichern

Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes bezieht sich auf die häufig an die Sittenwidrigkeit grenzenden Konditionen, die viele Unternehmen ihren Kunden auferlegen, wenn sie einen Vertrag kündigen wollen. Hierzu heißt es in dem jetzt verabschiedeten Text: „Der Verbraucher darf von seinem Recht Gebrauch machen, auf die gleiche Weise einen Vertrag zu kündigen, wie er ihn abgeschlossen hat.“ Auch dürfen keine Strafgelder oder belastende bzw. überhöhte Gebühren erhoben werden.

Generell gesehen soll die neue Normative auch im Hinblick auf die Kalkulation der Preise mehr Transparenz für die Verbraucher schaffen, so dass beispielsweise die Berechnung von Dienstleistungen, die in Wirklichkeit gar nicht geleistet wurden, vermieden werden kann. Im Bereich der Telekommunikation werden die Telefongesellschaften beispielsweise künftig im Sekunden-Takt abrechnen müssen.

Fluggesellschaften und

ähnliche Dienstleister

Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes befasst sich mit Fluggesellschaften und ähnlichen Dienstleistern. In diesem Zusammenhang werden die Airlines in Zukunft verpflichtet sein, den kompletten Preis anzugeben, inklusive Steuern etc. Das betrifft auch den Bereich Werbung, wo künftig nicht mehr mit verdächtig niedrigen Beträgen Kunden angelockt werden dürfen, die später mit Erstaunen feststellen, dass der Endpreis weit höher ausfällt als beworben.

Das gilt auch für andere Bereiche der Werbung. Denn durch das neue Gesetz sollen falsche oder betrügerische Werbung und irreführende Promotionskampagnen aller Art entschieden von der Justiz verfolgt und bestraft werden.

Im Immobilienbereich sieht der neue Gesetzestext vor, dass beim Kauf einer Immobilie der Käufer nicht weiter Kosten tragen muss, die eigentlich auf den Verkäufer entfallen. Auch dürfen dem Käufer keine Extrakosten mehr entstehen, wenn er nicht die Hypothek des Verkäufers übernehmen will.

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