Ein Artikel von Ottmar Beck (Alltrust AG)
Die Bürgschaften für die Banken durch Regierungen sind nötig und glaubhaft. Aber wer gibt die Bürgschaften für die Staaten ab? Die versprochenen Bürgschaften haben die unangenehme Begleiterscheinung, dass bei Fälligkeit gewaltige Summen von festverzinslichen Staatspapieren zur Deckung der Verbindlichkeiten von den Regierungen verkauft werden müssen.
Ist der Betrag, der für die Rettung des Bankensystems benötigt wird, so groß, dass weder die heutigen noch die zukünftigen Steuerzahler diese Rechnung bezahlen können? Das ist im Moment das Problem von Island. Aber es kann auch ein Problem für andere Staaten werden, wenn die benötigten Summen immer größer werden. Viele Wirtschaftswissenschaftler werden sagen: In einer Welt des Finanzkollapses ist die Nachfrage nach Staatsanleihen besonders hoch, gerade weil die Nachfrage nach anderen Anlagen besonders niedrig ist. Das stimmt zwar, aber verfolgen wir den Gedanken weiter.
Was tun im Fall der Fälle?
Was passiert, wenn das Bankensystem eines Landes so hohe Verluste hat, dass die Steuerzahler eines Landes einfach nicht mehr in der Lage sind die Rettungsaktion zu finanzieren? Den globalen Steuerzahlerfonds, den man für einen solchen Fall benötigte, gibt es nicht. Das Naheliegende wäre, der IMF spränge dann ein. Aber über die dann benötigten Gelder verfügt auch er nicht. In einer solchen Situation würden die Anleiheninhaber an der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Staates zweifeln und er erhielte kein neues Geld.
Die aufgrund dessen unweigerlich folgende Konjunkturkrise würde zu einer drastischen Verringerung der Steuereinnahmen führen –der Staat wäre dann nicht mehr in der Lage, seine Staatsschulden zu bedienen oder seinen Zinszahlungen, auch nur eines Teils der Staatsschulden, aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation nachzukommen. Ein Staatsbankrott wäre die Folge. In der Vergangenheit haben meist ein verlorener Krieg oder jahrelanges schlechtes Wirtschaften zu dieser Situation geführt.
Der Staatsbankrott wegen Überschuldung stand bisher, historisch betrachtet, immer am Ende einer Reihe von Jahren mit Haushaltsnotlage, in der der Staat mehr Gelder ausgab, als er einnahm. Diese Budgetdifferenzen wurden durch Neuverschuldung bei in- und ausländischen Personen und Staaten gedeckt.
Die sichtbarste Folge des Staatsbankrotts ist, dass die Gläubiger ihr an den Staat verliehenes Geld sowie die Zinsen darauf ganz oder teilweise verlieren. Im Rahmen der Argentinienkrise mussten die Gläubiger auf bis zu 80 % ihrer Forderungen verzichten. Nach dem Staatsbankrott hat der Staat eine Entlastung des Staatshaushalts um die Höhe der Tilgungen und Zinsen erreicht. Für den einzelnen Privatbürger bedeutet ein Staatsbankrott immer: drastische Abwertung seines Geldvermögens.
Nicht der erste Staatsbankrott
Im Laufe der Geschichte gab es eine Reihe von Staatsbankrotten. Deutschland war 1923 und nach dem Zweiten Weltkrieg bankrott, mit der Folge der Währungsreform 1948. Zahlungsunfähig waren im Jahr 1811 das Kaiserreich Österreich, 1813 Dänemark und 1876 das Osmanische Reich. 1988 erklärte Russland die Restrukturierung von Staatsanleihen im Volumen von 13,5 Mrd. USD, was einem Ausfall dieser Anleihen entsprach, und im Jahre 2002 musste Argentinien den Staatsbankrott erklären. Im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 ist Island de facto zahlungsunfähig.
Im Moment wird wegen der Finanzkrise ein Schuldengebäude zusammengezimmert, an dem noch Generationen reparieren werden. Je mehr Staatsgarantien abgegeben werden, um das Vertrauen wieder herzustellen, umso gesalzener wird die Rechnung zu-lasten des Steuerzahlers und die Gefahr eines Staatsbankrotts wächst.
Für Ihre Kapitalanlage heißt das: „Kapitalerhalt geht im Moment vor Rendite.“ Auch wenn es manch einem nicht plausibel erscheint: Aktien, Rohstoffe, Immobilien und Anleihen gehören in Ihr Vermögen. Ein auf viele Kapitalanlagen verteiltes Vermögen kann zwar kleiner werden, überlebt aber jede Krise.
Mehr Informationen?
Am 20. Januar 2009 findet für unsere geladenen Gäste in Puerto de la Cruz im Hotel Garoe ein privater Vortrag statt. Haben Sie Interesse? Dann wenden Sie sich unter der Telefon-Nr.: 922 575496 an Herrn Robert Burlon.
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