Investment-Fonds klagen vor US-Gericht gegen Spanien


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Es soll eine zügige Auszahlung der Entschädigung für die Solarsubventionskürzungen erzwungen werden

Madrid – Die internationalen Investoren, die Spanien wegen der rückwirkenden Kürzung der Einspeisevergütungen für Solarstrom beim Schiedsgericht der Weltbank verklagt hatten, haben neue rechtliche Wege beschritten, um eine baldige Auszahlung der durch die Schlichtungsstelle festgelegten Entschädigungen zu erreichen. Mehrere betroffene Investmentfonds verklagen den spanischen Staat nun in den USA auf dem normalen Rechtsweg und beantragen, dass die ihnen zugesprochenen Beträge zügig ausgezahlt werden müssen, ohne eine Entscheidung der Schiedsstelle über die Berichtigungsanträge Spaniens abzuwarten.

Ministerpräsident Pedro Sánchez tritt hier ein zwiespältiges Erbe der Vorgängerregierung an, denn einerseits tritt die PSOE für die Förderung der Erneuerbaren Energien ein, andererseits ist Sánchez als Staatschef angesichts möglicher Forderungen von bis zu 7,5 Milliarden Euro dazu verpflichtet, Schadensbegrenzung zu betreiben.

Durch die zivilrechtlichen Klagen vor US-Gerichten versuchen die Fonds ihrerseits zu verhindern, dass der spanische Staat die Zahlungen, zu denen er bereits verurteilt wurde, verzögert. Erhalten sie recht, könnten sie eine Beschlagnahme von Gütern des spanischen Staates in den Vereinigten Staaten erreichen. Zudem sind auch Klagen in weiteren Ländern, welche die ICSID-Konvention (ICSID = Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) unterschrieben haben, möglich. Namentlich sind es die Fonds „Infrastructure Services Luxembourg”, „Energia Termosolar”, „Eiser Infrastructure Limited” und deren Tochter „Energia Solar Luxembourg”, die im Columbia-Distrikt gegen Spanien Klage erheben, um die Vollstreckung zweier Schiedssprüche des ICSID zu erzwingen, die Spanien dazu verurteilen, Entschädigungssummen von insgesamt 250 Millionen Euro zu zahlen. Nach ihrer Auslegung müssen Schiedssprüche der Schlichtungsstelle der Weltbank ebenso vollstreckt werden wie ein Urteil eines US-Gerichts, und sie fordern deshalb, Vollstreckungsbefehle für die Entschädigungssummen zu erlassen.

Die Investition von 139,5 Millionen Dollar in spanische Solarparks durch „Infrastructure Services Luxembourg” und „Energia Termosolar” wird durch die internationale Energiecharta geschützt. Als Spanien dennoch die Solarsubventionen beschnitt, bedeutete dies erhebliche Verluste für die Anleger. Das Schiedsgericht sprach ihnen deshalb 112 Millionen Euro plus Zinsen, sowie den Ersatz der Kosten des Verfahrens zu. Spanien machte in einen Berichtigungsantrag einen Berechnungsfehler geltend, um die Schadenshöhe auf 84 Millionen Euro herunterzusetzen, und will erst zahlen, wenn, in einigen Jahren, darüber entschieden wurde. Auch die Eiser-Fonds haben eine ähnliche Klage eingereicht. Sie investierten 126 Millionen Euro und erhielten 128 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. In diesem Fall beantragte Spanien die Annullierung des Schiedsspruchs.

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