Geldbewegung über 3.000 € unter Generalverdacht


Finanzamt: Inzwischen gelten nicht mehr nur 500-Euro-Scheine als verdächtig

Im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug nimmt das spanische Finanzamt jetzt nicht mehr nur verdächtige Ansammlungen von 500-Euro-Scheinen unter die Lupe. Die verstärkte Kontrolle von beispielsweise Bankeinzahlungen mit 500-Euro-Scheinen habe inzwischen dazu geführt, dass Betrüger auf kleinere Geldscheine wie 200-Euro-Bank­noten umgestiegen seien, so das Finanzamt.

Madrid – Der neue Vorbeugungsplan für Steuerbetrug, der Ende November vorgestellt wurde, beinhaltet als wichtigste Maßnahme deswegen die „Überprüfung jeglicher Geldbewegung über 3.000 Euro“. Dafür wird die Steuerbehörde Banken und Sparkassen dazu auffordern, etwa einmal jährlich einen Bericht über Geldbewegungen über 3.000 Euro einzusenden. Per Computer werden die Daten dann in besonders auffälligen Fällen mit der deklarierten Einkommenssituation der betreffenden Person abgeglichen. Allerdings wird es mit großer Wahrscheinlichkeit noch bis 2010 dauern, bis dieses Vorhaben auf technischer Ebene auch tatsächlich durchführbar wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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