Das Sozialreferat der Deutschen Botschaft Madrid informiert – Teil 4
Botschaft und Konsulate bemühen sich, für die Deutschen in Spanien da zu sein. Gerade im Sozialbereich gibt es viele Fragen, die Verunsicherung schaffen. In Einzelfällen können wir meist nur auf die zuständigen Stellen verweisen. Es gibt aber auch viele grundsätzliche Fragen, die nach meinen Erfahrungen bei zahlreichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an vielen Orten des spanischen Festlandes und auf den Inseln immer wieder auftauchen. Oft kursieren Gerüchte, die nicht richtig sind, aber das Verhalten der Deutschen nachteilig beeinflussen.
Als Sozialreferent der Deutschen Botschaft gebe ich daher in loser Folge Antworten auf typische Fragen aus dem Renten-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrecht, die sich stellen, wenn man als Deutscher in Spanien lebt. Dabei muss es zwangsläufig auch um Fragen der ordentlichen Anmeldung bei der Gemeinde und dem Ausländerregister gehen.
Besonders wichtig sind mir die Probleme der Altersresidenten, die rechtzeitig überlegen müssen, was geschehen soll, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine zurechtkommen.
Häufige Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung:
Frage: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus, wenn ich als Rentner dauerhaft in Spanien lebe?
Antwort: Sie werden nach europäischem Recht (Verordnung 1408/71) so behandelt, als wären Sie in Spanien versichert. Mit der Bescheinigung E 121 Ihrer deutschen Krankenkasse gehen Sie zur spanischen Krankenkasse Ihres Wohnortes (INSALUD). Dort erhalten Sie die spanische Versicherungskarte. Damit können Sie alle Ansprüche in Spanien geltend machen, die auch Spaniern zustehen, z.B. ggf. auch Zuzahlungsbefreiungen für Medikamente. Sie müssen sich aber – wie ein Spanier – an die spanischen Regeln halten, also zu den Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Als Rentner sind Sie von Zuzahlungen bei Medikamenten befreit. Die Kosten der Behandlung werden später zwischen den deutschen und spanischen Krankenkassen abgerechnet.
Frage: Kann ich mich als Rentner weiterhin in Deutschland behandeln lassen?
Antwort: Ja! Obwohl dies nach den europäischen Regeln nicht vorgesehen ist, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Rentnern, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch bei Wohnsitz im Ausland alle Ansprüche in Deutschland erhalten bleiben. Ihre gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen daher auf Antrag eine Krankenversicherungskarte auch dann aus, wenn Sie dauerhaft in Spanien wohnen.
Frage: Gibt es Besonderheiten, wenn ich auch in Spanien arbeite oder gearbeitet habe?
Antwort: Ja! Die Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt nur für die in Spanien wohnhaften Altersresidenten bestehen, die ausschließlich eine Rente aus Deutschland beziehen (so genannte „Einfachrentner“). Beziehen Sie neben Ihrer deutschen Rente aber auch eine Rente aus Spanien, wechselt die Zuständigkeit von der deutschen KVdR zur spanischen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass derjenige Resident, der mindestens 1 Jahr Versicherungszeit in Spanien zurückgelegt hat, in der spanischen Krankenversicherung, also im Wohnstaat versichert ist. Bei einem Aufenthalt in Deutschland können dann – wie bei Touristen – nicht mehr alle Leistungen der deutschen Krankenversicherung in vol-lem Umfange geltend gemacht werden. Denn der Leistungsanspruch in Deutschland beschränkt sich für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Versicherte grundsätzlich nur auf Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Auch der Anspruch auf deutsches Pflegegeld entfällt, dafür kann aber ggf. spanisches Pflegegeld gezahlt werden. Diese auf den ersten Blick vielleicht befremdlichen Konsequenzen sind darauf zurückzuführen, dass bei einer Zuständigkeit mehrerer Staaten die Regeln eines Staates gelten müssen, und dabei wurde sinnvollerweise der Staat des Wohnsitzes festgelegt.
Frage: Was hat es mit der neuen europäischen Krankenversicherungskarte „EHIC“ auf sich?
Antwort: Die EHIC-Karte ist die europäische Krankenversicherungskarte, die das alte Formular E 111 ersetzt und bei nur vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland das Recht nachweist, auch dort Leistungen zu Lasten der deutschen Krankenversicherung zu erhalten. Sie wird teilweise auf die Rückseite der neuen Karte gedruckt, teilweise gibt es eigene Karten. Mit dieser Karte können Sie sich jederzeit vom spanischen Gesundheitsdienst oder im Notfall vom spanischen staatlichen Krankenhaus behandeln lassen. Die Kosten werden später zwischen den Krankenkassen in Spanien und Deutschland abgerechnet.
Frage: Ich bin in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Kann ich in Spanien trotzdem den nationalen Gesundheitsdienst in Anspruch nehmen?
Antwort: Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine andere Absicherung haben und bedürftig sind, also im Jahr weniger als zur Zeit 8736 € an Einkünften haben. Wenn Sie entsprechende Nachweise erbringen, stellt Ihnen die spanische Krankenkasse Ihres Wohnortes eine Versicherungskarte aus. Aber auch in anderen Fällen werden Sie erfahrungsgemäß oft vom staatlichen Gesundheitsdienst behandelt, ohne dass Abrechnungen erfolgen. Bei Notfällen und schweren Erkrankungen ist dies ohnehin selbstverständlich.
Frage: Ich bin nicht in Deutschland versichert. Kann ich in die deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten?
Antwort: Ja! Eine Möglichkeit, in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung zum Basistarif nach dem neuen Recht ab 2007 bzw. 2009 zurückzukehren, besteht aber nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dieser darf allerdings nicht nur zu dem Zweck wieder begründet werden, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Sie in die zuletzt für Sie zuständige Versicherung zurückkehren. Dazu lassen Sie sich am besten gründlich beraten. Die private Versicherung hat einen Basistarif von 570 Euro monatlich festgelegt. In der Gesetzlichen zahlen Sie den gesetzlichen Beitrag von zZt. 15,5% Ihres Einkommens, was meist erheblich günstiger ist.
Frage: Was muss ich als Tourist beachten?
Antwort: Als Arbeitnehmer sind Sie in Deutschland in der Regel gesetzlich krankenversichert. Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrer Krankenkasse die EHIC-Karte erhalten und bei sich führen. Dann werden Sie bei allen staatlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern in Spanien wie ein Spanier kostenlos behandelt. Es werden aber nur sofort notwendige Behandlungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt später zwischen den spanischen und deutschen Versicherungsträgern.
Frage: Kann ich auch zu einem deutschen oder anderen Privatarzt gehen, der seine Praxis in Spanien hat, aber nicht dem spanischen Gesundheitssystem angehört?
Antwort: Grundsätzlich können Sie das, wenn Sie sich nur vorübergehend in Spanien aufhalten. Ihnen werden aber von Ihrer deutschen Krankenkasse höchstens die Kosten erstattet, die der Krankenkasse auch beim Vertragsarzt entstanden wären. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich vorher mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Wenn Sie in Spanien Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind die Kassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, sie tun dies aber vielfach gleichwohl. Informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse!
Frage: Sollte ich im Urlaub eine private Reisekrankenversicherung abschließen?
Antwort: Das ist auf jeden Fall empfehlenswert, schon weil die Kosten des Rücktransportes bei Krankheit sonst nicht abgedeckt sind. Außerdem gibt es in den meisten Urlaubsgebieten Spaniens im Sommer Versorgungsengpässe, so dass eine privatärztliche Behandlung vieles vereinfacht.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]