Er klagte wegen unzureichender Bewässerung
Der Oberste Gerichtshof hat den Bebauungsplan für die Golfplatz-Anlage „Santa Ana del Monte Jumilla-Golf“ in Murcia für unzulässig erklärt und damit der Klage eines Schafhirten stattgegeben.
Madrid – Pascual Carrión Guardiola hatte diesen Plan mit der Begründung angefochten, die Wasserreserven seien unzureichend, um das Weiden seiner Herden zu gewährleisten.
Einstweilige Verfügung war gescheitert
Der Hirte hatte bereits zuvor versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den Bau des Golfplatzes vor dem Gericht von Murcia zu erwirken, um die Weidemöglichkeiten für seine in dieser Gegend traditionellen Schafherden zu erhalten. Damals hatte das Gericht jedoch entschieden, dass öffentliches Interesse – in diesem Fall der Bau eines Golfplatzes – über den Interessen einer Privatperson stehe. Außerdem sei die Installation einer Entsalzungsanlage sowie der Anschluss der Zone an das öffentliche Wassernetz geplant.
In oberster Instanz erzielte der Hirte jetzt jedoch einen Erfolg: „Das Golfplatzprojekt bleibt solange gestoppt, bis die notwendige Wasserversorgung für den Golfplatz nachweislich gesichert ist“, lautet die Entscheidung.
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