Nach Erklärung der Waffenruhe am 5. September
Zwar verkündete ETA am 5. September, keine weiteren „bewaffneten Offensivaktionen“ durchzuführen (das Wochenblatt berichtete), doch bezog sich die spanische Terror-Organisation damit nicht auf die gegen Unternehmer gerichteten Erpressungsschreiben.
Madrid – Im Baskenland und in Navarra werden auch weiterhin unbeirrt Drohbriefe an Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft verschickt; seit Juli sind bisher über hundert dieser Schreiben zugegangen.
Schon seit vielen Jahren finanziert sich ETA über die sogenannte „Revolutions-Steuer“, die sie den Opfern per Brief abfordert. Abgesehen haben es die Terroristen auf Unternehmer, gesellschaftlich angesehene Persönlichkeiten und Freiberufler. Der Ablauf der Erpressung gestaltet sich gewöhnlich folgendermaßen: In einem ersten Schreiben wird eine Geldsumme zwischen 80.000 und 400.000 Euro verlangt. Bleibt diese ohne Reaktion, erhält der Betroffene einen zweiten Brief mit der Warnung, bei weiterhin ausbleibender Zahlung werde er zum „potentiellen Zielobjekt“. Im dritten Brief erklärt die Bande das Opfer, sein Vermögen oder seine Familienangehörigen zum „freigegebenen Ziel“ und schreibt „das Wann und Wo des Angriffs auf sie als erklärter Feind des Freiheitskampfes“ liege in Händen der Organisation. Einzige Möglichkeit dem zu entkommen bestehe in der Zahlung der verlangten Summe. In seltenen Fällen folgt sogar noch ein vierter Brief, in dem ETA nur noch einen Teil des Geldes einfordert. Insgesamt kann sich diese schriftliche Erpressung über zwei Jahre hinziehen. Um den Druck zu erhöhen, schickt ETA die Briefe teilweise auch an die Arbeitsstelle des Opfers oder droht diesem zusätzlich per Telefon. Manchmal werden auch Familienangehörige angeschrieben und in Angst versetzt.
Es ist erstaunlich, wie lange die Bevölkerung des Baskenlands und Navarras schon dem Terror der ETA standhält. Tatsächlich geben immer weniger Erpressungsopfer dem Druck nach und zahlen. Dadurch scheint den Terroristen langsam das Geld auszugehen, finanzieren sie sich doch größtenteils über die „Revolutions-Steuer“. Auf der Suche nach einer anderen Einnahmequelle zog ETA bereits in einer 2009 veröffentlichten Erklärung das Einstellen der erpresserischen Tätigkeit in Betracht, jedoch nur gegen einen auf offizieller Ebene erbrachten jährlichen Ausgleich in Höhe von vier Millionen Euro.
Interview der Zeitung Gara mit ETA
Am 26. September veröffentlichte die baskische Tageszeitung Gara ein Interview mit ETA, in dem die Terrororganisation ihre „Bereitwilligkeit“ zur dauerhaften Waffenruhe erklärte und sogar „bei Erfüllung bestimmter Bedingungen“ noch weiter gehen würde. Zu diesen Bedingungen gehört die Legalisierung der Partei Batasuna – politischer Arm der ETA, die Überführung gefangener Mitglieder in das Baskenland bzw. deren Freilassung und das Einstellen von polizeilicher Verfolgung und Festnahmen.
Die spanische Regierung reagierte auf die Erklärung mit Gleichgültigkeit und wird an ihrer Politik des polizeilichen und politischen Drucks unbeirrt festhalten. Für die Exekutive kommt einzig und allein das definitive und bedingungslose Niederlegen der Waffen seitens ETA in Betracht.
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