Lehrerin erhält für zehn Jahre Gehaltsnachzahlung


Das bischöfliche Amt hatte sie aus zweifelhaften Gründen entlassen

Das Amt des Bistums entlässt, die Schulbehörde erkennt die Entlassung an und das Erziehungsministerium muss der 2001 entlassenen Re­ligionslehrerin jetzt für zehn Jahre das Gehalt nachzahlen.

Almería – Das ist die Konsequenz eines Urteils, welches jetzt vom Sozialgericht von Almería gefällt wurde, nachdem das Verfassungsgericht zu einer entsprechenden Entscheidung gekommen war.

Galera Navarro war seit 1994 Religionslehrerin und wurde 2001 auf Anordnung der Diözese entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass sie standesamtlich einen Mann geheiratet hatte, der geschieden war.

Als im Juni 2001 die Entlassung ausgesprochen wurde, hatte die Diözese eine Liste von Personen an die Schulbehörde gesandt, die für die Erteilung des Religionsunterrichts nicht geeignet waren und für das folgende Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden dürften. Zu dieser Zeit bezog Galera Navarro ein monatliches Gehalt von 234.000 Peseten, was etwa 1.400 Euro entspricht.

Die Religionslehrerin war  von 1994 bis 2001 an zwei staatlichen Schulen tätig. Die Gehälter wurden zwar vom Erziehungsministerium bezahlt, doch die Auswahl der Lehrkräfte für das Fach Religion erfolgte durch das bischöfliche Amt.

Die Entlassung wird nun für null und nichtig erklärt und das Erziehungsministerium wird verurteilt, die Lehrerin zu den früheren Bedingungen wieder einzustellen. Außerdem sei ihr das Gehalt seit dem Tag der Entlassung bis zum Datum der Wiedereinstellung nachzu­zah­len, heißt es sinngemäß in dem Urteil.

Das Verfassungsgericht respektiert in seinem Urteil zwar die Freiheit der Konfessionen, den Inhalt des Religionsunterrichts und die Qualifizierung der Lehrkräfte zu bestimmen, doch es handele sich dabei in keiner Weise um die absolute Freiheit. Im vorliegenden Fall sei der einzige Grund für die Entlassung der Lehrerin die Tatsache gewesen, dass sie einen geschiedenen Mann standesamtlich geheiratet hatte. Demnach werden drei Institutionen, das bischöfliche Amt, die Schulbehörde und das Erziehungsministerium, gemeinsam zur Zahlung der Gehälter für die vergangenen zehn Jahre – etwa 168.000 Euro – verurteilt.

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