Seit 1. Januar: Recht auf 1 Megabit


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Internetanschluss als Universaldienstleistung

Seit dem 1. Januar 2012 hat jeder Einwohner Spaniens gesetzlichen Anspruch auf einen Internetanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 1 Megabit pro Sekunde, unabhängig davon, wo sich sein Wohnsitz befindet.

Madrid – Diese Dienstleistung wurde von der Regierung zu diesem Termin in den Katalog der Universaldienste aufgenommen.

Der zuständige Dienstleister ist Movistar (Telefónica), als einziges Unternehmen, das sich bei der Ausschreibung dafür beworben hatte.

Die Bezeichnung Universaldienst heißt freilich nicht kostenlos. Die Regulierungsbehörde hat für den „banda ancha universal“ genannten Service einen Maximalpreis von 29,90 Euro pro Monat festgelegt; dazu kommt eine einmalige Anschlussgebühr von 66 Euro, falls der Kunde nur Internetanschluss verlangt, oder monatlich 19,90 Euro für Internet plus 13,97 Euro für die Telefonleitung und eine einmalige Anschlussgebühr von 38,10 Euro, falls auch ein Telefonanschluss bestellt wird.

Zusätzlich wird eine Gebühr von 83,50 Euro fällig, falls der Besteller bisher kein Kunde bei Telefónica war.

Eine weitere Einschränkung des Universaldienstes ist die Begrenzung des Downloadvolumens auf 5 Gigabyte pro Monat, ab dieser Grenze wird die Geschwindigkeit auf 128 Kbps gedrosselt.

Durch diese Preise und Konditionen wird die „banda ancha universal“ nur für wenige Kunden in sehr abgelegenen Regionen Spaniens interessant, die auf keine anderen Zugangsarten zurückgreifen können, etwa auf einen Internetzugang per Mobilfunk, für den mittlerweile weit interessantere Tarife angeboten werden, sogar bei Movistar.

Trotzdem rechnet man spanienweit mit rund 200.000 Personen, die von diesem neuen Dienst profitieren werden, da sie bisher keinerlei andere Möglichkeiten hatten, auf das Internet zuzugreifen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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