Recht bekommen nützt wenig


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Schiedssprüche wegen der Verspätung oder Stornierung von Flügen fallen zu 95% zugunsten der Passagiere aus, sind jedoch nicht bindend

Madrid – Aesa, die spanische Staatliche Flugsicherheitsbehörde, hat denjenigen Passagieren, die im vergangenen Jahr Reklamationen gegen Fluggesellschaften einreichten, zu 95% recht gegeben. Doch die Entscheidungen der Aesa, die dem Verkehrsministerium untersteht, sind nicht bindend. Auch wenn der Passagier im Recht ist, kann also die Fluggesellschaft den Schiedsspruch ignorieren und die ihm zugesprochene Entschädigung nicht zahlen. Besonders hart zeigte sich diesbezüglich die Billigfluglinie Ryan­air, die sich trotz Tausender Passagiere, die durch die Streiks im vergangenen Sommer beeinträchtigt wurden, konsequent weigert, Entschädigungen zu zahlen und keinerlei Konsequenzen befürchten muss.

Im letzten Jahr sind bei der Aesa insgesamt 15.600 Reklamationen von Passagieren von Flügen europäischer Airlines eingegangen, die einen spanischen Flughafen als Ausgangs- oder Zielort hatten. Davon beschied die Flugsicherheitsbehörde in 94,98% der Fälle zugunsten der Passagiere und nur in 5,02% der Fälle zugunsten der Fluggesellschaft. In den vorherigen Jahren fiel der Prozentsatz ähnlich hoch aus: 2016 waren es 94,5% und 2015 92,3%.

Die hohe Anzahl der für die Reklamierenden positiv ausfallenden Entscheidungen ist um­so erstaunlicher, da die Passagiere ihre Forderungen zu- nächst bei der Fluggesellschaft einreichen müssen. Nur diejenigen Fälle, welche von den Unternehmen zurückgewiesen werden, landen schließlich bei der Behörde.

Reklamationen können wegen Verspätungen, Stornierungen und verweigertem Boarding präsentiert werden. Nur im Fall von höherer Gewalt oder Fluglotsenstreiks brauchen die Fluglinien nicht zu zahlen.

Aesa schickt seine Schiedsberichte sowohl an den Passagier als auch an das Unternehmen. Falls dieses nicht zahlt, bleibt nur der Rechtweg. Vor Gericht ist das Gutachten der Aesa von großem Nutzen, aber ebenfalls nicht bindend.

Dies soll sich 2019 ändern, denn das Verkehrsministerium arbeitet daran, der Aesa gemäß der europäischen Gesetzgebung den Status einer „Autorität zur alternativen Streitbeilegung (ADR)“ zuzuerkennen.

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