Anwälte, Verbraucher und Gewerkschaften gemeinsam gegen den Justizminister


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Im Kampf gegen Kostenerhöhung und die Streichung der kostenlosen Justiz

Die Reformen, welche Justizminister Alberto Ruiz Galardón auf dem Justizsektor einführen will, haben eine Protestwelle ausgelöst, die sich wie ein Flächenbrand in den betroffenen Sektoren ausbreitet.

Madrid – Die Empörung ist so groß, dass sich der Generalrat der Anwaltschaft, der Nationale Verband der Verbraucher und Benutzer sowie die Gewerkschaftsverbände UGT, CCOO, USO und CSIF zu einer Aktionsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Die Plattform Justicia para todos – Gerechtigkeit für alle – will gegen das neue Gesetz der Gerichtsgebühren sowie den Gesetzentwurf zur Neuregelung der kostenlosen Justiz kämpfen.

Der Zorn gegen die Änderung der geltenden Gesetze ist groß. „Das Desaster bedroht die Grundrechte und ist von einer Größenordnung, dass es die Fundamente des Rechtsstaates erschüttert“, klagt der Präsident des Zentralrates der Anwaltschaft, Carlos Carnicer, an.

Kürzlich stellte sich die Aktionsgemeinschaft in der Öffentlichkeit vor. Ihr Sprecher versicherte, das neue Gesetz über Gerichtskosten und kostenlose Justiz verstoße gegen die Grundrechte und die Spanische Verfassung. „Die Reformen sind eindeutig darauf ausgerichtet, die Reichen und Mächtigen zu begünstigen“, monierte der Vertreter des Sozialistischen Gewerkschaftsverbandes UGT und kündigte eine gemeinsame Verfassungsklage gegen beide Gesetze an.

„Justicia para todos“ führt gegenwärtig eine Unterschriftenaktion im ganzen Lande durch sowie Protestkundgebungen vor den Gerichten. Aus Justizkreisen wurde außerdem mitgeteilt, dass Richter, Staatsanwälte und Justizsekretäre gemeinschaftlich Erklärungen abgeben werden, in denen sie gegen den derzeitigen Kurs der Justiz protestieren.

Ein schlechter Tag für die Gerechtigkeit

Das neue Gesetz über Justizgebühren und die entsprechenden Normen, als Eilantrag dank der  Mehrheit der Partido Popular im Parlament verabschiedet, wurde auch im Senat durchgeschleust und zwar ausgerechnet am Tag des Generalstreiks. Lediglich die der PP angehörenden Senatoren waren anwesend und winkten es ohne Diskussion durch. Einen Tag darauf wurden sie bereits im Öffentlichen Staatsanzeiger bekannt gemacht. Die Sozialistische Partei hat inzwischen eine Verfassungsklage angekündigt, weil sie die fundamentalen Rechte der Bürger verletzt sieht.

In den sozialen Netzwerken wurde eine wahre Flut von Protesten aus allen Schichten der Bevölkerung verzeichnet. Die Vereinigung der Richter für die Demokratie und die Vereinigung fortschrittlicher Staatsanwälte veröffentlichten in Twitter eine schwarze Schleife mit der Unterschrift „Ein schlechter Tag für die Justiz“.

Die empfindlichste Erhöhung der Gerichtskosten sieht das neue Gesetz bei Einsprüchen auf den Gebieten Zivil- und Verwaltungsrecht vor. Dort steigen sie um 500 Euro und bei Anträgen auf Niederschlagung von 600 auf 1.200 Euro.

Doch nicht nur die Gebührenerhöhung treibt die Juristen um. Auch die enormen Einsparungen bei Personal und Ausstattung sind Gründe der Proteste. Die Zusammenlegung von Gerichtsbezirken wird die Entlassung von Personal nach sich ziehen und schon jetzt wurde Richtern und Staatsanwälten die Dienstzeit erhöht.

Statt Standesamt bald Grundbuchamt

In den 8.700 Büros des Zivilregisters wird der für den Bürger kostenlose Dienst bislang von Richtern oder Friedensrichtern wahrgenommen, die Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen, Nationalisierungen und Ähnliches registrieren – etwa 1,4 Millionen Fälle pro Jahr. Das Justizministerium bereitet zurzeit ein Gesetz vor, nach dem dieser Dienst zukünftig von den Grundbuchämtern übernommen werden soll. Seit die Immobilienblase geplatzt ist, haben diese nicht mehr viel zu tun und sollen weitere Dienstleistungen übernehmen. Da sie jedoch „Privatdienstleister mit öffentlicher Funktion“ sind, wie beispielsweise die Notare, werden die Bürger zukünftig für mindestens einen Teil dieser Dienstleistungen zahlen müssen. Das betreffende Gesetz, das noch in Vorbereitung ist, soll voraussichtlich 2014 in Kraft treten.

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