Tempo 130 wieder im Gespräch


© WB/EFE (Montage)

Die Maßnahme soll zunächst für einige Strecken gelten und vom Wetter und dem Verkehrsaufkommen abhängig sein

Nach nunmehr zwei Jahren mit immer neuen Vorschlägen für eine Änderung des Tempolimits auf Autobahnen und Schnellstraßen, liegt der letzte Entwurf für ein königliches Dekret vor.

Madrid – Er soll nach den Plänen der Generaldirektion für Verkehr DGT das Reglement für das Verkehrswesen reformieren. Nach einer Kopie des Entwurfs, welche Europa-Press vorliegt, ist eine Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h für bestimmte Teilstrecken von Autobahnen und Schnellstraßen geplant, die als sicher eingestuft sind. Dagegen soll die Geschwindigkeit auf einigen Landstraßen auf 50 km/h beschränkt werden. Auf bestimmten Straßen innerhalb von Ortschaften auf 30 oder sogar 20 km/h.

Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h, die Innenminister Jorge Fernández Díaz bereits im vergangenen Jahr angekündigt hat, wird von der DGT festgelegt. Ausgenommen sind das Baskenland und Katalonien, die autonomen Regionen, denen die Kompetenzen für das Verkehrswesen bereits übertragen wurden. Tempo 130 wird auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten, auf denen überprüfte Konditionen des Zustandes des Belages und der allgemeinen Sicherheit herrschen. Diese Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird jedoch nicht permanent gelten, sondern durch Leuchttransparente geregelt werden, je nach den meteorologischen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen.

Bei den konventionellen Straßen dagegen werden die Verkehrsbehörden wesentlich strenger entscheiden, denn dort ereignen sich 75% aller tödlichen Verkehrsunfälle. Hier wird die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht mehr gelten. Vielmehr ist in dem Entwurf vorgesehen, dass für Straßen mit einer Oberflächenbreite von 6,5 Metern oder mehr eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h gelten wird. Auf allen übrigen Straßen wird die zulässige Geschwindigkeit 70 km/h betragen, wenn eine Mittellinie existiert. Ist das nicht der Fall, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Was den Verkehr in geschlossenen Ortschaften betrifft, so wird die Zahl der Straßen beschränkt, auf denen 50 km/h zugelassen sind. Hier beschränkt die Reform die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf Straßen mit nur einer Fahrspur oder bei Einbahnstraßen. Auf Straßen, auf denen keine Fußgängerwege bzw. Bürgersteiger existieren, darf dann nur noch mit Tempo 20 gefahren werden. Das Ziel, so die Generaldirektion für Verkehr, es soll der Straßenverkehr „befriedet“, die Benutzung von Fahrrädern gefördert und die Zahl der Unfälle verringert werden.

Der Entwurf, so die Generaldirektion, muss noch endgültig verabschiedet werden. Er wurde bereits dem Innenministerium und allen Mitgliedern des Obersten Rates für das Verkehrswesen zugeleitet, um ihn abzusegnen oder aber noch Änderungen vorzuschlagen.

Wenn alle beteiligten Stellen einverstanden sind, wird der Entwurf dem Abgeordnetenkongress zur Abstimmung vorgelegt. Dort hat er dank der absoluten Mehrheit der Partido Popular alle Aussichten, angenommen zu werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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