PP will Schwangerschaftsabbruch wieder kriminalisieren


© derechoavivir

Innerhalb der Partei herrscht Uneinigkeit über die Reform des Abtreibungsgesetzes

Ultrakonservative Gruppen wollen das moderne spanische Gesetz zur Schwangerschaftsunterbrechung wieder auf den Stand von 1985 zurücksetzen und darüber hinaus die Indikation bei Fehlbildungen des Fötus abschaffen.

Madrid – Das aktuell gültige Gesetz, das im Jahr 2010 noch unter der sozialistischen Regierung von José Luis Zapatero in Kraft trat, ist eine Fristenregelung und gestattet Schwangerschaftsabbrüche nach der freien und informierten Entscheidung der werdenden Mutter bis zur 14. Woche, im Falle von Fehlbildungen bis zur 22. Woche. Auch minderjährige junge Frauen ab 16 Jahren entscheiden selbst darüber. Zuvor galt eine Indikationsregelung nach dem diesbezüglichen Gesetz von 1985, das Abbrüche nur nach drei Indikationen gestattete: die schwere Bedrohung der physischen und psychischen Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung und Fehlbildungen des Fötus.

Die Idee, die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs bei kindlicher Fehlbildung abzuschaffen, wird schon seit einigen Jahren von ultrakonservativen Gruppen auf europäischer Ebene propagiert. Dazu gehören Lobbys wie die Alliance Defending Freedom und Vereinigungen wie das European Centre for Law and Justice (ECLJ) oder Christian Concern. Sie gehen so weit, den Schwangerschaftsabbruch mit einer Form der Zuchtwahl gleichzusetzen. Für die Interessenvertreter, die mit diesem Argument auch einige Behindertenorganisationen mit ins Boot geholt haben, handelt es sich hierbei nur um einen ersten Schritt zum vollständigen Verbot der Schwangerschaftsabbrüche.

In den ultrakonservativen Gruppierungen von Spaniens Regierungspartei Partido Popular (PP) sind diese Argumente nun auf fruchtbaren Boden gefallen, und auch wenn innerhalb der Partei bei Weitem keine Einigkeit über das Thema herrscht, arbeitet man an einem entsprechenden Gesetz.

Noch weiß man nichts Genaues über die Ausgestaltung der Gesetzesvorlage. Justizminister Ruiz-Gallardón hat öffentlich erklärt, dass die Indikation wegen Fehlbildungen des Fötus im neuen Gesetz auf jeden Fall ausgeschlossen sein werde. Doch der Sprecher der PP im Kongress, Alfonso Alonso, relativierte diese Aussage kurze Zeit später wieder, indem er verlauten ließ, dass diese Debatte innerhalb der Partei noch offen sei und es Mitglieder gäbe, die eine deutlich andere Position vertreten würden. Alle seien sich jedoch darin einig, zu einer Indikationslösung zurückkehren zu wollen und die von der Regierung Zapatero eingeführte Fristenlösung wieder zu kippen.

Einige Tage zuvor hatte es auch schon die PP-Generalsekretärin María Dolores de Cospedal vermieden, die Äußerungen des Justizministers zu bestätigen. Nur der Innenminister Jorge Fernández, der zum konservativen, ultrakatholischen Flügel der PP gehört, stellte sich uneingeschränkt hinter seinen Parteikollegen.

Ein Antrag der sozialistischen PSOE, das Gesetz zur Schwangerschaftsunterbrechung von 2010 nicht zu ändern, wurde ausschließlich mit Gegenstimmen der PP abgelehnt. Die PP-Abgeordnete Celia Villalobos verließ vor  der Abstimmung den Saal, da sie entschieden gegen das Gesetzesvorhaben ist. Von ihrer Partei wird sie dafür mit einem Bußgeld von 300 bis 400 Euro belegt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.