Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof


Steuerrückerstattung in Millionenhöhe für Deutsche mit Besitz in Spanien möglich

In Spanien zahlen Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Die Differenz beträgt je nach Region bis zu 34%. Die Europäische Kommission hat am 7. März wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen den spanischen Staat eingereicht.

Dort wird nun entschieden, ob die Unterscheidung gegen EU-Recht verstößt. Wenn das Urteil zugunsten der benachteiligten Ausländer ausfällt, könnte das für Deutsche, Schweizer und Österreicher, die zwischen 2008 und 2012 in Spanien Immobilien oder sonstigen Besitz geerbt haben, zur Folge haben, dass ihnen umfassende Steuerrückzahlungen zustehen. Ein Präzedenzfall, mit dessen Ausgang sich entscheiden wird, ob  Spanien die nachträgliche Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge an betroffene Ausländer leisten muss, läuft bereits.

 In den kommenden Monaten entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob Spaniens Ungleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuersätze illegal ist. Der spanische Staat macht für Spanier und Nicht-Spanier unterschiedliche Erbschaftssteuersätze geltend, wobei die Höhe der Differenzen abhängig von der jeweiligen Region ist. Teilweise müssen Einheimische so gut wie keine Steuer abführen, wohingegen für Personen mit Steuerwohnsitz im Ausland bis zu 34% geltend gemacht werden. (Link zur Klage: www.erbschaftssteuerrueckersattung.de

Inherit Gmbh

Die Inherit GmbH wurde im März 2012 in München gegründet, um Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Spanien Besitz geerbt oder per Schenkung erhalten haben, dabei zu unterstützen, zu hoch angesetzte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersätze zurückzufordern. Der Mitbegründer und Geschäftsführer, Arno Jochmann, ist seit 13 Jahren in der spanischen Immobilienbranche tätig und auf dem Gebiet der Steuerrückerstattung nach geltendem EU-Recht bereits erfahren. 2010 unterstützte er in Zusammenarbeit mit renommierten spanischen Partnerkanzleien Personen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu viel Wertzuwachssteuer beim Verkauf ihrer Immobilien in Spanien bezahlt hatten, bei der Rückeinforderung.

 

Kontakt:

Inherit GmbH

Dessauerstraße 9

80992 München

www.inherit-gmbh.de

arno.jochmann@inherit-gmbh.de

Tel: 0049 89 54046780

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