UN kritisiert mangelndes Interesse an den Verschollenen der Franco-Ära


© EFE

Den Vereinten Nationen zufolge ist der spanische Staat zur Aufklärung und Verfolgung verpflichtet

Eine Delegation der Vereinten Nationen hat die mangelnde Aufarbeitung der Franco-Zeit in Spanien kritisiert und die Regierung aufgefordert, endlich für Gerechtigkeit zu sorgen.

Madrid – Demnach solle sich die Regierung ihrer Verantwortung stellen und einen konkreten Plan zur Lokalisierung der über 150.000 verschwundenen Personen aufstellen, sowie über Gerichtsverfahren die entsprechende Aufklärung betreiben.

Im Abschlussbericht des UN-Komitees gegen das gewaltsame Verschwindenlassen wird der Regierung eine einjährige Frist eingeräumt, um die derzeit geltende allgemeine Amnestie auszusetzen, gerichtliche Ermittlungen zur Untersuchung der Delikte im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Personen einzuleiten und einen entsprechenden Tatbestand endlich in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Keine Verjährung

Die UN-Delegation wies bei ihrem jüngsten Spanien-Besuch, bei dem sie sich vor Ort bei den öffentlichen Verwaltungen und bei Angehörigen der Opfer über die Verbrechensaufklärung informierte, darauf hin, dass ein derartiges Delikt nicht verjähren würde.

Bisher sei dieses Verbrechen, das im Rom-Statut als „Festnahme, Freiheitsentzug oder Entführung, unterstützt oder gebilligt durch einen Staat oder eine politische Organisation, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen oder Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Personen zu erteilen, in der Absicht, sie für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen“ (Quelle: Wikipedia) definiert wird, nicht ins Spanische Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Genau das Gegenteil sei der Fall: Die 1977 verabschiedete Generalamnestie für Franco-Verbrechen blockiere jede gerichtliche Aufarbeitung des Schicksals von 114.266 verschwundenen Personen.

Neben der fehlenden Initiative des Gesetzgebers, einen entsprechenden Straftatbestand gesetzlich festzuhalten, kritisierten die Abgesandten auch das mangelnde Interesse der Justiz. So habe es nach dem deshalb suspendierten Richter Baltasar Garzón, dem einzigen Richter, der sich 2008 leider erfolglos für eine allumfassende Aufklärung aller Franco-Verbrechen eingesetzt hatte, keinen weiteren gerichtlichen Vorstoß dieser Art gegeben.

Staatliche Verpflichtung

Die Suche nach den während der Diktatur verhafteten und höchstwahrscheinlich hingerichteten Personen sei nicht Aufgabe der Familien, sondern des Staates, forderte die UN-Delegation, und riet dem Staat, einen „Nationalen Plan zur Suche nach Verschwundenen“ aufzustellen. In dessen Rahmen sollten eine Zentralbehörde und eine zentrale Datenbank nur für diesen Zweck eingerichtet werden. Die UN forderte von der Spanischen Regierung eine „institutionelle und finanzielle“ Unterstützung der Hinterbliebenen, und zwar „schnellstens“, denn viele wären schon älter, und zahlreiche sogar bereits verstorben.

Bei ihrer Visite fiel den UN-Abgesandten auch besonders ins Auge, dass die Aufarbeitung der Ära Franco von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt wird. Die eine Region will nichts von diesem Thema wissen, andere dagegen übernehmen die Kosten der Exhumierungen. Das gleiche Bild zeigte sich den Delegierten in den Ämtern. Mal wurde ihnen zuvorkommend jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt, mal jegliche Auskunft abgelehnt.

Das Gesetz zur Historischen Aufarbeitung, Ley de Memoria Histórica, bezeichneten die Delegierten als „beschränkt“, denn beispielsweise übernimmt der Staat laut dem Gesetz keinerlei Kosten für Exhumierungen. Doch der Ansatz sei gut, und so sollte der Etat, der von der aktuellen Regierung gekürzt worden war, wieder aufgestockt werden.

Die Idee der Regierung Zapatero, Francos sterbliche Überreste umzubetten und dessen monumentales Grab im Valle de los Caídos in eine Gedenkstätte umzuwandeln, wurde von der UN-Delegation gelobt. 

Abschlussbericht

Nach dem Besuch der Delegation, der Prüfung eines von der spanischen UN-Botschafterin Ana Menéndez Pérez und des spanischen Vertreters des öffentlichen Interesses vorgelegten Berichtes sowie einem Gespräch mit Richter Garzón äußerte sich  das UN-Komitee offiziell zu dem Thema. Es veröffentlichte einen umfangreichen Bericht, in dem die Besorgnis der UN über die Schutzlosigkeit der Opfer und deren Familienangehörigen zum Ausdruck gebracht wurde. Mariano Rajoy und seine Regierung wurden explizit aufgefordert, ihre „Pflicht zu erfüllen“ und intensiv nach den während der Franco-Zeit verschwundenen Menschen zu suchen, sowie die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Das Argument der Vertreter des öffentlichen Interesses, die Delikte seien verjährt, tat das Komitee als unbegründet ab. „Die Täter müssen angeklagt, verurteilt und je nach Schwere der Tat bestraft und die Opfer entschädigt“ werden, forderte das UN-Komitee.

Außerdem sei Spanien verpflichtet, anderen Ländern in der Verfolgung der während der Franco-Diktatur begangenen Straftaten behilflich zu sein. So hatte beispielsweise eine argentinische Richterin die Auslieferung von zwei der Folter verdächtigten Polizeibeamten verlangt, ohne von Spanien auch nur eine Antwort erhalten zu haben.

Darüber hinaus sollte eine Wahrheitskommission mit unabhängigen Experten geschaffen werden, um die während der Franco-Zeit begangenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, wie schon von Garzón vor den Vereinten Nationen gefordert.

Das Komitee hat Spanien ein Jahr Zeit eingeräumt, um das Amnestie-Gesetz zu kippen, die Delikte des Verschwindenlassens von Menschen zu untersuchen, einen entsprechenden Straftatbestand in das Strafgesetz aufzunehmen und finanzielle Mittel zur Suche nach den Verschwundenen bereitzustellen.

Diese Vorgaben sind jedoch nicht zwingend.

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