Sie verlangt 300.000 Euro Entschädigung wegen ihrer Ebola-Erkrankung
Teresa Romero, die Krankenschwester, die sich bei der Pflege eines Ebola-Patienten aus noch ungeklärten Gründen mit der Krankheit infizierte, jedoch inzwischen als geheilt entlassen werden konnte, hat Klagen gegen ihren Arbeitgeber eingereicht.
Madrid – Eine Klage richtet sich gegen den Chef der Gesundheitsbehörde von Madrid, Javier Rodríguez, wegen Verletzung ihrer Ehre und ihres Persönlichkeitsrechts, eine zweite wegen der Tötung (angeblich aus Sicherheitsgründen) ihres Hundes Exkalibur. Das hat vor einigen Tagen ihr Anwalt José María Garzón mitgeteilt. Die geforderte Entschädigung beläuft sich nach Angaben des Anwaltsbüros auf 300.000 Euro – für jede der beiden Klagen 150.000 Euro.
Ihre Familie schließt sich außerdem einer Klage gegen die Madrider Gesundheitsbehörde an, welche bereits von einer Gruppe der Klinik-Angestellten eingereicht worden ist, weil die Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen für Ebola-Fälle mehr als lückenhaft war und eine Reihe von schwerwiegenden Fehlern passierte.
Die Krankenschwester Teresa Romero ist nach ihrer Entlassung aus der Klinik am 5. November in ihren Geburtsort Becerreá bei Lugo gereist, um ihre Mutter zu besuchen. Sie wisse nicht, was falsch gelaufen sei, als sie sich mit der Krankheit infizierte oder ob überhaupt etwas schiefgegangen sei.
Die Verteidigung von Romero verklagt den Ressortchef Javier Rodríguez wegen seiner diskriminierenden Äußerungen vor den Medien. Der hatte die Krankenschwester beschuldigt, wichtige Informationen gegenüber den Ärzten verschwiegen zu haben, die sie vor ihrer Einlieferung in die Klinik Carlos III. versorgt hatten, wo sie seit dem 6. Oktober dreißig Tage lang behandelt wurde, bis sie als geheilt entlassen werden konnte. Er hatte sie beschuldigt, zu lügen und die vorgeschriebenen Sicherheitsprotokolle beim Ablegen des Schutzanzugs missachtet zu haben. Wenn ihr die verlangte Entschädigung von 150.000 Euro tatsächlich zuerkannt werde, wolle sie diesen Betrag komplett für den Tierschutz spenden.
Wegen der Tötung des Hundes ist eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig. Ein Richter dieses Gerichts hatte die Erlaubnis erteilt, die Wohnung des Ehepaares Teresa Romero und Javier Limón zu öffnen, als es sich in Quarantäne in der Klinik Carlos III. befand. Die Einschläferung des Hundes erfolgte aufgrund eines Beschlusses der Gesundheitsbehörde. Nach der Überzeugung des Anwalts gab es keine zwingenden Gründe, Exkalibur zu töten. Es seien physische und moralische Schäden verursacht worden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]