Erlaubtes Hobby


Guardia Civil-Beamter darf als DJ auftreten

Pedro Antonio B.P., Beamter der Guardia Civil aus Valencia, darf in seiner Freizeit als Discjockey Platten auflegen, ohne dadurch gegen die Regeln seines Berufsstandes zu verstoßen.

Sein Arbeitgeber hatte ihn zu drei Monaten Berufsverbot und Gehaltssperre verdonnert, weil diese Tätigkeit unvereinbar mit seiner Zugehörigkeit zur Guardia Civil sei. Der Verurteilte hatte das Militärgericht angerufen, welches die Strafe für unzulässig erklärte. Jetzt hat auch der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung bestätigt und die Sanktion annulliert. „Der Beamte hat sich bei seiner Aufgabe als DJ in den beiden Pubs, die seinem Freund gehören, offensichtlich amüsiert, sei also einem Hobby nachgegangen und habe nachgewiesenermaßen auch keine Bezahlung dafür erhalten“, ließ der Gerichtshof in seiner Begründung wissen.

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