Auch Touristen sollen für Umweltsünden zahlen


Kanarische Nationalparks

Der Direktor des Teide-Nationalparks hat gefordert, die Sanktionen für Regelverstöße, die in den Naturschutzgebieten begangen werden, zu verschärfen.

Besonders bedenklich findet Manuel Durbán, dass ausländische Parkbesucher die Bußgelder, die ihnen für Ordnungswidrigkeiten wie das Mitnehmen von Steinen und Pflanzen oder das Fahren außerhalb der dafür vorgesehenen Pisten auferlegt werden, im Allgemeinen nicht bezahlen. In den fast 20 Jahren, die Durbán den Park leitet, haben nur ein Engländer und zwei deutsche Touristen ihre „Multas“ von ihrem Heimatland aus überwiesen. Alle anderen kehren in ihr Heimatland zurück, ohne zu zahlen, und es gibt keine Instanz, die dies von ihnen einfordert.

Im Teide-Nationalpark werden alljährlich zwischen 300 und 400 Ordnungsstrafen verhängt. Während einheimische Umweltsünder jedoch, sofern sie nicht von sich aus zahlen, in letzter Instanz vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden und ihnen der Betrag sogar von ihrem Konto weggepfändet wird, können sich ausländische Touristen wegen des bestehenden Rechtsvakuums ungestraft um die Zahlung der Sanktion drücken.

In anderen Ländern, so berichtet Durbán, würde der Beamte die Sanktionierten zur Bezahlung des Bußgeldes begleiten und nötigenfalls, wenn nicht genug Geld im Portemonnaie sei, auch zum Bankautomaten. Vergleichbare Maßnahmen wünscht er sich auch für die Kanaren, damit Besucher aus dem Ausland ebenfalls bei der Erhaltung der kanarischen Nationalparks, Landschaften und Schutzzonen mitwirken.

Verboten!

Etliche Ordnungswidrigkeiten werden von Touristen auch aus Unwissenheit begangen. Hier ein Überblick über Verhaltensweisen, die aus Gründen des Naturschutzes im Teide-Nationalpark nicht gestattet sind:

∆  Mitnehmen von Steinen, Pflanzen, Tieren und archäologischen Objekten

∆  Fahren außerhalb der gekennzeichneten Straßen und Wege

∆  Müll und Schutt abladen

∆  Felsen anmalen oder Inschriften einritzen

∆  Feuer machen oder verursachen

∆  Wild campen

∆  Verkaufsstände aufstellen

∆  Schilder und Werbung aufstellen

∆  Waffengebrauch, außer genehmigten Jagdwaffen

∆  Freilassung von Tieren

∆  Einbringung von chemisch oder biologisch wirksamen Substanzen in die Umwelt

∆  Professionelle Film- und Videoaufnahmen ohne Genehmigung

∆  Laute Musik

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