Erst einnehmen, dann Steuer abführen


Hilfe für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen

Seit dem 1. Januar können Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Geschäftsvolumen unter zwei Millionen Euro auswählen, ob sie die kanarische Mehrwertsteuer IGIC nicht mehr pauschal vorstrecken, sondern erst nach der konkreten Einnahme abführen wollen.

Diese Maßnahme war im Sommer im Regionalparlament angekündigt (das Wochenblatt berichtete) und Ende Dezember von der Regionalregierung abgesegnet worden und zielt auf eine Liquiditätsverbesserung der Unternehmen ab, auch wenn sie nach Angabe von Juan Carlos Arricivita, Vertreter der Freiberufler, zu spät kommt.

Bei einer Sitzung des Kanarischen Parlaments im Juni 2013 hatte Javier González Ortiz, Leiter der Ressorts Wirtschaft und Finanzen, eine neue Maßnahme zur Entlastung der Selbstständigen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen angekündigt: Ab 2014 sollten diese die kanarische Mehrwertsteuer IGIC nicht mehr vorstrecken, sondern erst nach der konkreten Einnahme abführen müssen. González Ortiz erklärte damals, die Regionalregierung wolle auf diese Weise den kleinen Unternehmern und Firmen stärker unter die Arme greifen. Auch wies er noch zu diesem Zeitpunkt auf mögliche negative Folgen für Cabildos und die Gemeinden hin, denen zunächst ein Fehlbetrag entstehen würde und die dann eventuell ihre Verpflichtungen nicht bedienen könnten. Kurz vor Inkrafttreten der neuen Maßnahme am 1. Januar ließ die Regionalregierung jedoch verlauten, nach umfangreichen Berechnungen zu dem Schluss gekommen zu sein, dass es zu keinen ernsthaften Problemen für die öffentlichen Kassen kommen werde, insbesondere weil die Mehrwertsteuer ja eingehen würde, nur eben später.

Juan Carlos Arricivita, Präsident des kanarischen Selbstständigen-Verbandes, bezeichnete die Maßnahme damals als „gerecht“, weil die Unternehmen, insbesondere jene, die im Auftrag der Verwaltung arbeiteten, „schwere Zeiten durchmachen“. Arrecivita kritisierte, bisher hätten die Unternehmen die Verwaltung finanzieren müssen, nicht nur mit der pauschal im Voraus bezahlten Mehrwertsteuer, sondern auch mit den bei Zahlungsverspätung sofort angefallenen Zinsen. Die jetzige Maßnahme sei positiv, komme jedoch „zu spät“, so der Vertreter der Selbstständigen.

Diejenigen Freiberufler und Unternehmen, welche die IGIC-Abführung ändern möchten, haben bis zum 31. Januar Zeit, den entsprechenden Antrag beim Finanzamt zu stellen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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