Rund 75% der kanarischen Vermieter könnten von dem neuen Dekret ausgeschlossen werden
Das Tauziehen um die Regulierung der Ferienvermietung geht im Dezember in die heißeste Phase. Kanarenpräsident Paulino Rivero hatte bei einem Treffen mit dem kanarischen Verband der Ferienvermieter (ASCAV) Ende August höchstpersönlich zugesagt, den Gesetzesentwurf der Regulierung noch vor Ende des Jahres zu veröffentlichen.
In einem Ruck-Zuck-Verfahren soll das Dekret nun am 15.12. als Entwurf veröffentlicht werden, womit die Frist für Einsprüche genau auf die Weihnachtsfeiertage fallen würde. Dabei gibt es noch schwerwiegende Unstimmigkeiten in dem 20-Punkte-Plan der Regierung, warnt ASCAV, denn wenn die Regulierung wie derzeit geplant durchgeführt würde, könnten bis zu 75% der Vermieter außen vor bleiben. Es geht um die folgenden drei besonders umstrittenen Punkte.
Erstens sollen nur völlig legale Konstruktionen in die Regulierung aufgenommen werden können. Was zunächst schlüssig klingt, ist beim genaueren Hinsehen für viele Eigentümer auf den Kanaren – besonders in ländlichen Gebieten – ein großes Problem. Denn für deren oft in Eigenleistung errichtete Häuser bezahlen sie zwar Steuern, doch sie haben nicht die benötigten legalen Papiere, etwa eine Bewohnbarkeitsbescheinigung „cédula de habitabilidad“ vorliegen. Eine Legalisierung ist jedoch ein sehr zeit- und kostenintensiver Prozess, den sich viele nicht leisten können. Besonders auf La Palma ist ein Großteil der bestehenden Ferienunterkünfte von diesem Problem betroffen.
Der zweite strittige Punkt ist das Vorhaben der Regierung, dass Vermieter von Ferienwohnungen eine Genehmigung der betreffenden Eigentümergemeinschaft (Comunidad de propietarios) vorzulegen haben. ASCAV argumentiert dagegen, dass dies gegen übergeordnete Gesetze, wie etwa die Bolkenstein-Richtlinie der EU oder sogar gegen die spanische Verfassung verstoße und daher gar nicht in einer regionalen Gesetzgebung reguliert werden könne. Ganz zu schweigen von dem Hickhack, der in vielen Eigentümergesellschaften herrsche und es wohl kaum möglich sei, von allen Eigentümern eine Genehmigung einzuholen, da es immer einen Querulanten oder Neider gebe, der sich dagegen ausspreche, was wiederum zu etlichen neuen Rechtsverfahren führen könne. Außerdem könne eine einmal erteilte Genehmigung von der Comunidad jederzeit wieder zurückgezogen werden, was für den Eigentümer zu einer stetigen Rechtsunsicherheit führt. ASCAV schlägt andersherum vor, dass diejenigen Eigentümergemeinschaften, die keine Ferienvermietung wünschen, dies entsprechend in ihre Statuten aufnehmen sollten. Somit hätte sowohl der Vermieter langfristig die Garantie, die Wohnung vermieten zu dürfen, als auch der Mieter, das Ferienobjekt tatsächlich belegen zu können.
Der dritte Punkt ist der Ausschluss der Vermietung einzelner Zimmer, das sogenannte Bed & Breakfast. Die kanarische Regierung hat diese Art der Vermietung mit der lapidaren Begründung abgelehnt, dass sie „nicht von Interesse“ sei. Als einziges Argument wird vorgebracht, dass eine Inspektion der Unterkunft durch die Tourismusbehörden nur mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss erfolgen könne, da es sich eben auch um das Wohndomizil des Vermieters handeln könne. ASCAV hält dagegen, dass diese Problematik durch eine simple Erklärung des Eigentümers, dass es sich bei der Unterkunft nicht um seinen Hauptwohnsitz handle, vermieden werden könne. Widersprüchlich ist auch die Absicht der Behörden, sogenannte „Albergues“ zu legalisieren, denn auch dies sind Unterkünfte, in denen auch die Eigentümer wohnen und einzelne Zimmer – oder gar Betten – vermieten, mit gemeinsamer Nutzung der Bäder. Die stetig steigende Nachfrage auf den Kanaren auch nach dieser Art von Unterkünften ist eine Realität, erklärt ASCAV und fordert, auch diese in die Regulierung aufzunehmen.
Einladung zum Forum am 15. Dezember
Die ASCAV wird am 15. Dezember ein großes Forum für ASCAV-Mitglieder veranstalten, bei dem die Einzelheiten des Regulierungsentwurfs bekannt gemacht und die zu treffenden Maßnahmen evaluiert werden. An dem Forum werden auch Vertreter von diversen wichtigen Organisationen teilnehmen, die sich dem Anliegen von ASCAV angeschlossen haben.
Wer noch kein Mitglied ist, kann auf der Website www.ascav.es beitreten, der Mitgliedsbeitrag pro Jahr beträgt 60 Euro.
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