Etappensieg für Ferienvermietung


Das Vermietungsverbot für Ferienwohnungen in Touristenzonen wurde gekippt. Foto: efe

Doris Borrego, Präsidentin des kanarischen Verbands der Ferienvermieter: „Wir haben eine Schlacht gewonnen, aber nicht den Krieg.“

Kanarische Inseln – Das umstrittene Dekret zur Regulierung der Ferienvermietung, das die kanarische Regierung im Mai 2015, wenige Tage vor den Wahlen, verabschiedete, ist teilweise gekippt. Die Verordnung, die der spanischen Hotel-Lobby als Vorbild für andere Regionen gefiel, wurde vom Obersten Gerichtshof der Kanaren in mehreren Punkten zurückgewiesen.

Die Verbände der Ferienvermieter feiern diesen Teilerfolg, der durch die Einsprüche des spanischen Dachverbands der Ferienvermieter, Fevitur, und die spanische Wettbewerbsbehörde beim Obersten Gerichtshof möglich wurde.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanaren hebt die Artikel 3.2, 12.1 sowie 13.3. des Dekrets und damit auch den Passus in Artikel 3, der als Kern der Verordnung gilt und am stärksten umstritten war, auf. Darin war die Ferienvermietung in touristischen Gebieten (suelo turístico) sowie in gemischten als „residencial-turístico“ deklarierten Urbanisationen ausgeschlossen worden, was bedeutete, dass Wohnungen in beliebten Urlaubsgebieten wie Adeje auf Teneriffa, Mas­palomas auf Gran Canaria oder Teguise und Corralejo auf Lanzarote nicht an Feriengäste vermietet werden durften.

Außerdem wird von dem Urteil das Veto für das Bed & Breakfast-Angebot außer Kraft gesetzt. In der Gerichtsentscheidung heißt es, dass es keine Gründe dafür gibt, Gäste, die nur ein Zimmer als Unterkunft wünschen, den Preis für die Miete der kompletten Wohnung zu berechnen.

Die Richter am Obersten Gerichtshof sahen in den durch die genannten Artikel festgelegten Einschränkungen eine Verletzung der Wettbewerbsfreiheit. In dem Urteil heißt es unter anderem, dass das Dekret eindeutig verhindern soll, ein Produkt auf dem Markt anzubieten, das mit dem Angebot der Hotelunterkünfte konkurriert. Damit bestätigte das Oberste Gericht den von Anfang an vom kanarischen Verband der Ferienvermieter geäußerten Verdacht, dass dieses Dekret nach den Wünschen und zugunsten der Hotel-Lobby gestaltet wurde.

Die Präsidentin des kanarischen Verbands der Ferienvermieter (Asociación Canaria del Alquiler Vacacional, ASCAV), Doris Borrego, feierte diesen Teilerfolg mit den Worten „wir haben eine Schlacht gewonnen, aber nicht den Krieg“ und fragte sich, ob die kanarische Regierung nun weiter öffentliche Gelder verschwenden und Revision gegen das Urteil einlegen werde. Bis 24. Mai läuft die Frist, um in die Revision zu gehen.

Derzeit prüft die juristische Abteilung der Regierung das Urteil. Das Kabinett von Fernando Clavijo wolle vorerst keine Änderung des Dekrets vornehmen und abwarten, wie das Gericht über die noch laufenden Einsprüche vonseiten des kanarischen Verbands der Ferienvermieter, ASCAV, und zwei Privatklägern entscheidet.

Beifall von Fevitur-Präsident Zubicaray

Pablo Zubicaray, Präsident von Fevitur, freute sich über den Sieg vor Gericht und erklärte, dass dieses Urteil für Tausende Familien eine gute Nachricht sei, denn viele ihrer Ferienwohnungen waren von den Einschränkungen des Dekrets betroffen. Zubicaray äußerte weiter die Überzeugung, dass die Ferienvermietung durchaus vereinbar mit der Hotellerie ist, da das Angebot unterschiedlichen Gästewünschen entspricht.

Fevitur steht für über 125.000 Ferienhäuser und -wohnungen in Spanien und ist Mitglied der European Holiday Home Association (EHHA), dem Dachverband der europäischen Ferienhaus- und Ferienwohnungsvermieter.

Hotelverband warnt vor negativen Auswirkungen

Der Hotelverband der Provinz Teneriffa, Ashotel, hat vor negativen Auswirkungen des Urteils gewarnt. Die immer beliebter werdende Vermietung von Ferienwohnungen könne das seit Jahrzehnten erfolgreiche „klassische Tourismusmodell“ auf dem Archipel beeinträchtigen, das so gute Ergebnisse für den Wohlstand der kanarischen Gesellschaft erbracht habe. Dieses Modell, so Ashotel, basiere unter anderem auf der klaren Trennung von Wohngebieten und touristischen Gebieten, eine Philosophie, für die Ashotel schon immer eingetreten sei.

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