Das Kartellamt hat die Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria mit einer Geldstrafe von 19.443 Euro belegt, weil die Kammer den ihr angehörenden Anwälten per Rundschreiben Vorschläge zur Höhe der Gebühren unterbreitet hatte. Das Kartellamt sah einen Wettbewerbsverstoß als gegeben an, denn laut Gesetz seien die anwaltlichen Gebühren frei zwischen Rechtsvertreter und Mandant auszuhandeln. [bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]