Baltasar Garzón verklagt den Staat


Baltasar Garzón während eines Vortrags an der Universidad Complutense in Madrid im Juli 2016 . Foto: EFE

Mit einer Sammelklage von 100 Betroffenen fordert der ehemalige Richter von Franco beschlagnahmte „Rote Gelder“ zurück

Madrid – Der prominente ehemalige Richter Baltasar Garzón und die Kanzlei Amparo Legal haben gegen den spanischen Staat Klage eingereicht. Es geht um die „Roten Gelder“, die Vermögen der Anhänger der Zweiten Spanischen Republik, die von 1931 bis 1939 bestand. Sie war nach dem Sturz des Königs Alfonso XIII. ausgerufen worden und endete mit dem Ende des Bürgerkrieges und der Machtübernahme Francos.

Der Diktator hatte damals das Geld der unterlegenen Republikaner einziehen lassen. Auch das Hab und Gut der vielen Tausend von franquistischen Standgerichten im Schnellverfahren verurteilten und getöteten Männer wurde den hinterbliebenen Witwen und Waisen entzogen, indem posthum Verfahren gegen die Getöteten eröffnet und hohe Bußgelder verhängt wurden.

Über Hundert Betroffene klagen nun, fast acht Jahrzehnte später, auf Rückerstattung  von insgesamt einer halben Million Peseten der damaligen Zeit, mit Zinsen etwa 50 Millionen Euro. Insgesamt wurden laut einem Bericht der Spanischen Zentralbank aus dem Jahre 1938 rund 35 Millionen der damaligen Peseten beschlagnahmt, was in heutiger Währung über drei Milliarden Euro entspricht.

In der Klageschrift wird an zwei Verordnungen erinnert, die 1936 und 1938 erlassen wurden um den „Fondo de Papel Moneda puesto en circulación por el enemigo“, den „Fonds des Papiergeldes, welches durch den Feind in Umlauf gebracht wurde“, einzurichten und den bloßen Besitz des durch die Republik herausgegebenen Geldes zu einem Straftatbestand zu erklären. Die Erlasse wurden sofort gültig, und so gab es in Spanien zwei parallele Währungen, die in Abhängigkeit davon, welche Bürgerkriegspartei in welchem Gebiet gerade die Oberhand hatte, galten.

Beleg über die Abgabe „Roten Geldes“ und dessen Übergang in einen „Fonds des Papiergeldes, welches durch den Feind in Umlauf gebracht wurde“. Foto: EFE
Beleg über die Abgabe „Roten Geldes“ und dessen Übergang in einen „Fonds des Papiergeldes, welches durch den Feind in Umlauf gebracht wurde“. Foto: EFE

Die republikanischen Peseten waren nun keine legale Währung mehr und mussten, unter einer Reihe kaum zu erfüllender Auflagen mit einer Marke versehen werden, um als Zahlungsmittel anerkannt zu werden. Dieses Papiergeld, das als „vom Feind in Umlauf gebracht“ deklariert war, barg jedoch zu der Zeit große Risiken für diejenigen, die es hatten, als Feind und Verräter behandelt und schlimmstenfalls sogar erschossen zu werden.

Im Januar 2015 hatten die beiden Anwaltskanzleien, welche nun die Kläger vertreten, zunächst eine Verwaltungsbeschwerde beim Ministerrat eingereicht, in der sie die Entschädigung der Betroffenen forderten. Sie stützten sich dabei auf das Recht, nicht durch behördliches Handeln diskriminiert zu werden und darauf, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch die individualisierte Beschlagnahmung gegeben seien, nicht verjähren. Diese Beschwerde wurde im November letzten Jahres durch den Ministerrat zurückgewiesen mit der Begründung, es sei zu viel Zeit vergangen, die Ansprüche hätten innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Veröffentlichung der spanischen Verfassung, also bis Dezember 1979 geltend gemacht werden müssen.

Die Anwälte der Betroffenen legten dagegen Widerspruch ein und entschieden sich zur Klage beim Obersten Gerichtshof. Die Klage betont, dass der Entzug des Geldes durch Zwang erfolgte, da der bloße Besitz des Geldes als Verbrechen eingestuft wurde. Das beschlagnahmte Geld sei jedoch nicht zerstört, sondern sein Wert durch die Regierung anerkannt und in einen Fonds eingebracht worden.

Zu guter Letzt berufen sich die Kläger auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, da Ansprüche anderer Geschädigter, beispielsweise von Gewerkschaften und politischen Parteien, 50 Jahre nach der Beschlagnahme sehr wohl anerkannt worden sind.

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