Aber einige sind gleicher…


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Umstrittenes Bauprojekt direkt an der Küste begonnen – Grundstückseigentümer ist ehemaliger ranghoher Beamter des Küstenamtes

Während an der spanischen Küste immer mehr Hauseigentümer die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, weil sie von dem Küstengesetz von 1988 betroffen sind und um ihr Eigentum fürchten, gab es auf Teneriffa dieser Tage ein Beispiel für die vermeintliche Willkür des Gesetzes.

Während vor knapp vier Wochen nur ein Stück weiter an der Küste eine ganze Siedlung abgerissen wurde, soll in Tabaiba direkt auf den Felsen am Meer und nur einen Steinwurf vom Strand entfernt mit dem Bau eines luxuriösen Gebäudes mit 16 Wohneinheiten begonnen werden. Viele stellen sich da die Frage, ob das umstrittene Küstengesetz (siehe Wochenblatt vom 22.10.2008) wirklich gleiches Recht für alle ist.

Das Küstengesetz „Ley de Costas 22/1988“ untersagt die Bebauung direkt an der Küste – auf Dünen, Klippen und Stränden. Gleichzeitig stellt es einen abgegrenzten Küstenstreifen landeinwärts unter Schutz, der als öffentlicher Grund und Boden ausgewiesen wird. Häuser, die auf diesem Küstenstreifen stehen und vor 1988 genehmigt und gebaut wurden, gehen in Staatseigentum über. Die Besitzer können ein Nutzungsrecht von maximal 60 Jahren beantragen, ihr Eigentum jedoch nicht verkaufen und ohne Genehmigung auch keine Bauarbeiten vornehmen. Eine genaue Abgrenzung dieses Küstenstreifens und der Gebiete, die Staatseigentum sind, läuft seit Jahren und soll vom Umweltministerium erst 2011 abgeschlossen werden. So weit die Gesetzeslage.

Im Oktober wurde der Großteil des Fischerortes Cho Vito an der Küste von Candelaria auf Befehl des spanischen Küs­tenamtes unter Berufung auf dieses Küstengesetz abgerissen. Zumeist Wochenendhäuser aber auch einige Hauptwohnsitze bildeten den kleinen Ort direkt auf den Klippen, der seit fast 40 Jahren existierte. Obwohl ihre Häuser seinerzeit illegal gebaut worden waren, sahen es die Besitzer als himmelschreiende Ungerechtigtkeit an, dass es gerade sie traf. Sie muss­ten von Polizeibeamten teils aus ihren Häusern gezerrt werden.

Knapp einen Monat später gab es wieder ein großes Polizeiaufgebot an der Küste, nur wenige hundert Meter weiter in Richtung Hauptstadt. Zehn Beamte der Guardia Civil kamen an den kleinen Strand Playa del Moro in Tabaiba, um die Absperrung vorzunehmen. Diesmal ging es aber nicht um einen Abriss, sondern ganz im Gegenteil um die Umsetzung eines Bauprojekts. Augenzeugen berichteten von der „lächerlich großen Zahl“ an Beamten, die zur Absperrung des Gebiets beordert worden waren. Ganze sechs Badegäste befanden sich zu diesem Zeitpunkt an dem kleinen Kieselstrand und verließen diesen nach der Aufforderung der Polizisten widerstandslos. Grund für die dreiwöchige Sperrung des Strandes ist der Baubeginn auf einem am Steilhang unmittelbar darüber gelegenen Grundstücks. Dort, nur wenige Meter vom Strand entfernt, will das Unternehmen Deo Volente Sur S.L. ein 16 Einheiten großes Luxuswohnhaus mit Garten und Pool bauen. Wegen der Steinschlaggefahr muss der Strand mindestens drei Wochen lang gesperrt werden. Eine entsprechende Genehmigung hat das Küstenamt erteilt. Dasselbe Amt, über das so vehement das öffentliche Nutzungsrecht der Strände durchgesetzt wird.

Für die Projektgegner, die schon mehrfach gegen die Baupläne protestierten und die Bürgerplattform Plataforma del Rosario gegründet haben, ist der Grund für die Genehmigungen klar. Eigentümer des Baugrundstücks ist Mariano González Becerra, bis 2005 in leitender Position beim Küstenamt und stellvertretender Direktor der Behörde. Die von ihm gegründete Deo Volente Sur S.L. erwarb das Grundstück seinerzeit für fast 600.000 Euro plus eine Wohnung im Wert von 300.000 Euro vom vorigen Eigentümer Fernando Coello, der von der kanarischen Regierung zwar schon die Baulizenz erteilt bekommen hatte, jedoch nicht die Genehmigung des Küs­tenamtes für die Strandsperrung. Mariano González Becerra schied als Geschäftsführer der Deo Volente Sur S.L. nur drei Monate vor dem Kauf aus. Später vergrößerte sich der Wert des Grundstücks noch dadurch, dass der neue Bebauungsplan der Stadt die zugelassene Bebauungsfläche für das Grundstück um 40% erhöhte.

Als am 28. Oktober die Polizeibeamten den Strand sperrten, waren außerdem die Bauleiterin, mehrere Ingenieure und Mariano González Becerra vor Ort.

Die Sprecherin der Bürgerplattform zum Schutz der Küste von El Rosario, Lola Híjar, die auch unter den Badegästen war, die den Strand verlassen muss­ten, äußerte der Lokalpresse gegenüber ihre „Überraschung“ darüber, dass Mariano González den Polizeibeamten Anweisungen gab. „Dabei hat er doch angeblich überhaupt nichts mit dem Unternehmen zu tun“, wundert sie sich. Obwohl es fast unmöglich scheint, den Bau jetzt noch zu stoppen, schloss Híjar nicht aus, beim kanarischen Parlament einen Entschließungsantrag zu stellen, damit bis zur endgültigen Fertigstellung der neuen Küs­tenabgrenzung durch das Umweltministerium in den Gebieten, in denen diese Abgrenzung noch nicht erfolgt ist, keine Bauarbeiten genehmigt werden. In Tabaiba ist die neue Grenzziehung noch nicht erfolgt.

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