Abgewiesen!


Angebliche Verfassungswidrigkeit der Homo-Ehen nicht bestätigt

Das spanische Verfassungsgericht hat am 14. Dezember die von mehreren Richtern erhobenen Bedenken bezüglich einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zurückgewiesen.

Madrid – Mit einer Zweitdrittelmehrheit weigerte sich das Plenum des Gerichts die Bedenken überhaupt nur zur Überprüfung zuzulassen.

Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung dahingehend, dass die Richter, die alle für Zivilstandsangelegenheiten zuständig waren und die Anträge auf Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Partnern blockierten, keine Befugnis haben, derartige Einwände zu erheben.

Seitdem die sozialistische Regierung am 30. Juni dieses Jahres das Gesetz zur Homo-Ehe verabschiedete, wurde schon mehrmals, insbesondere von der konservativen Seite, versucht, die Normative zu blockieren. Bislang ohne Erfolg.

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