Abmeldung von Telefon- und Internet in zwei Tagen


Mehr Rechte für Verbraucher von Telekommunikationsdienstleistungen

Die Abmeldung einer Telefon- oder Internetleitung soll demnächst statt 15 nur noch zwei Tage dauern und alle Verbraucher sollen bei Verbindungsausfällen automatisch entschädigt werden.

Madrid – Dies sind nur zwei von 20 Punkten, mit denen die spanische Regierung die Verbraucherrechte stärkt und damit auf die massiven Beschwerden im Bereich Telekommunikation reagiert:

Die Verträge müssen demnächst detailliertere Informationen (z.B. über Vertragsdauer, Mindestlaufzeiten, Gebühren) enthalten und dürfen nicht einseitig geändert werden.

Neben der bereits erwähnten Abmeldefrist binnen zwei Tagen werden hohe Strafen bei Anmeldung eines Anschlusses ohne Einwilligung des Kunden (Slamming) fällig.

Es wird verboten, mit überhöhten Geschwindigkeiten für Internetanschlüsse zu werben, die in der Realität nicht erreicht werden.

Bei Störung der Mobil- und Festnetzanschlüsse soll automatisch eine Entschädigung gutgeschrieben werden, sobald der Betrag einen Euro überschreitet und bei Internetleitungen, wenn der Ausfall mehr als sechs Stunden zwischen 8.00 und 22.00 Uhr beträgt.

Prepaidkunden der Mobilfunkanbieter haben nun einen Anspruch auf Einzelverbindungsnachweise, auf Wahl der Zahlungsweise und auf Aushändigung der kompletten Vertragsbestimmungen.

Die Gesellschaften müssen Reklamationen in Zukunft auch telefonisch entgegennehmen und eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen. Die Bearbeitungszeit darf einen Monat nicht überschreiten.

Die zuständige Beschwerdestelle des Staatssekretariats für Telekommunikation hat seit ihrer Einführung rund 70.000 Reklamationen bearbeitet. In 80 Prozent der Streitfälle wurde für den Verbraucher entschieden.

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