Achtung: Ohne Pass bleiben Sie am Boden!


Wer sich bisher in Spanien als Resident bei Flügen oder Fährverbindungen zwischen den Inseln oder auf das spanische Festland allein mit der praktischen Tarjeta de Residencia ausgewiesen hat riskiert jetzt, am Boden bzw. an Land zu bleiben.

Madrid – Das kleine Kärtchen im Scheckkartenformat wird nämlich von den Flug- und Fährgesellschaften immer öfter nicht mehr zum Identitätsnachweis akzeptiert – auch wenn es noch lange gültig ist. Die Mitarbeiter am Check-in verlangen nach dem deutschen Reisepass oder Personalausweis. Wer diesen nicht dabei hat, darf nicht an Bord gehen.

Zum Nachweis des Residentenstatus für die subventionierten Tickets reicht das Kärtchen allerdings aus, solange es noch gültig ist. Wer keine gültige Residencia mehr hat, muss das grüne „Certificado de Registro Central de Extranjeros“ der Polizei vorzeigen. In jedem Fall muss die Identität aber parallel dazu mit Reisepass oder Personalausweis nachgewiesen werden.

Was viele nicht wissen: Wer den unpraktischen Reisepass nicht mit sich herumschleppen will, kann auch ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik einen deutschen Personalausweis beantragen.

Wie das geht lesen Sie in unserem Artikel „Personalausweis auch für Auslandsdeutsche!“.

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