Adiós dem Schlussverkauf


Kanarische Inseln – Auf den Kanarischen Inseln wird es in Zukunft keinen Winter- bzw. Sommerschlussverkauf mehr geben. Die Regionalregierung hat eine Entscheidung des Verfassungsgerichts anerkannt, welches bestätigte, dass die von den Handelsverbänden zeitlich festgelegten Schlussverkäufe gegen das Recht der Händler, den Zeitpunkt ihrer Preissenkungen selbst zu bestimmen, verstoßen würden. In dem 2012 beschlossenen Gesetz zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit war den Händlern diese Freiheit gesetzlich zugestanden worden.

Die Handelsverbände beider Provinzen protestierten gegen die Abschaffung der Schlussverkäufe, die den Absatz angekurbelt hätten.

Auf der anderen Seite steht es den Händlern nun frei, nach ihrem Ermessen und das ganze Jahr über individuelle Preisnachlassaktionen durchzuführen, wie bereits üblich.

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