Flughafenbetreiber ruft den Obersten Gerichtshof an
Madrid – Die Pandemie hatte die gesamte Tourismusbranche lahmgelegt. Flughäfen standen weltweit leer, und es hoben keine Flugzeuge ab. Im März 2021 hat der spanische Flughafenbetreiber AENA bei der Generaldirektion der zivilen Luftfahrt (Dirección General de Aviación Civil, DGAC) eine Änderung des Dokuments zur Flughafenregulierung für den Zeitraum 2017-2021 (DORA) beantragt. Das DORA legte fest, dass bei einer Senkung von mehr als 10% des Flugverkehrs die Anforderungen erfüllt werden, um die Flughafengebühren, welche an die Flughafengesellschaften zu entrichten sind, erhöht werden können. AENA forderte einen sogenannten Vorhaltekosten-Ausgleich in Höhe von 1,365 Mrd. Euro, welcher durch eine Erhöhung der Flughafengebühren ausgeglichen werden sollte.
Antrag wiederholt abgewiesen
Im Dezember 2021 wurde der Antrag von der DGAC abgelehnt. Daraufhin legte AENA im März 2022 beim Generalsekretariat für Verkehr und Mobilität eine förmliche Beschwerde ein, die ebenfalls abgewiesen wurde. Nun wird AENA diese Entscheidung beim Obersten Gerichtshof anfechten. Ein Sprecher des Flughafenbetreibers erklärte, dass ähnlichen Anträgen in anderen europäischen Ländern entsprochen wurde. Alle diese Anträge haben die gleiche Begründung: die Umsatzeinbußen, die den Flughafenbetreibern durch die Maßnahmen in der Corona-Krise entstanden sind.
Immer noch in roten Zahlen
Der Flughafenbetreiber AENA hat seinen vierteljährlichen Finanzbericht vorgelegt. Im ersten Quartal 2021 betrugen die Verluste 241,2 Mio. Euro. In diesem Jahr, und dank des Wegfalls der Corona-Restriktionen, betragen die Verluste „nur“ 96,4 Mio. Euro.
Die Einnahmen sind zwischen Januar und März 2022, gegenüber den Vergleichsmonaten des Jahres 2021, um 93,6%, auf 683,9 Mio. gestiegen. Das Passagieraufkommen hat sich im ersten Quartal 2022 um 359,7% erhöht im Vergleich zum gleichen Zeitraum im letzten Jahr um insgesamt 37,9 Mio. Passagiere. Das ist zwar eine beachtliche Zahl, aber sie entspricht nur 71,8% des Passagieraufkommens des ersten Quartals 2019, also vor der Pandemie.
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