Ärztliche Versorgung im Ausland – und wer erstattet die Kosten?


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Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor finanziellen Einbußen

Leben und Arbeiten im Ausland – darauf freuen sich immer mehr Menschen in Deutschland. Ob nur für ein paar Monate oder gleich für mehrere Jahre: Eine gute Krankenversicherung darf da auf keinen Fall fehlen. Denn schon kleinere Krankheiten können im Ausland finanziell empfindlich zu Buche schlagen.

Niederkassel – Und wird gar ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, kommt die Sache richtig teuer. Mit einer entsprechenden Auslandskrankenversicherung braucht man sich darüber keine Sorgen mehr zu machen. Doch wann ist so ein Krankenschutz wirklich sinnvoll? Welche Versicherung ist im Einzelfall die richtige? Und was sollte man beim Abschluss unbedingt beachten? Aufklärung schafft Hans Walter Schäfer, Experte für Auslandskrankenversicherungen, im Gespräch mit der Redaktion.

Herr Schäfer, rund 150.000 Menschen zieht es jedes Jahr für kurze oder längere Zeit ins Ausland. Gibt es dazu passend den universellen Auslandskrankenschutz für jedermann?

Schäfer: Nein. Die einzelnen Versicherungsverträge sind immer auf bestimmte Personenkreise zugeschnitten. Da ist entscheidend, ob man sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, langfristig als Resident dort lebt oder zu den Personen zählt, die insgesamt pro Jahr nicht mehr als 180 Tage im Land verbringen. Studenten, Praktikanten oder Gastwissenschaftler werden tariflich wieder anders eingestuft als beispielsweise Leute, die als Au-pairs im Ausland arbeiten. Das Schwierigste bei einer Auslandskrankenversicherung ist in der Tat, die richtige zu finden. Da sind Laien meist überfordert.

Aber die Leistungen dürften doch wohl überall die gleichen sein?

Schäfer: Auch da muss ich Sie enttäuschen. So verschieden die Personengruppen, so unterschiedlich auch die versicherten Leistungen: Kostspielige Erstattungen zum Beispiel, etwa für Schwangerschaft oder Geburt, sind meist gar nicht versichert oder mit beachtlichen Wartezeiten verbunden. Oft müssen sie sogar individuell ausgehandelt werden. Für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz gelten ähnliche Einschränkungen.

An was soll man sich denn da überhaupt orientieren?

Schäfer: Da ist die vorgesehene Aufenthaltsdauer generell ein erster Anhaltspunkt. Beschränkt sich beispielsweise der Aufenthalt im Gastland auf maximal ein Jahr und ist die Person gesetzlich versichert, dann sollte man auf jeden Fall mit der Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang überhaupt Versicherungsschutz im Reiseland besteht – dies ist normalerweise nur der Fall, wenn mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Unabhängig davon empfiehlt sich fast immer eine ergänzende Reisekrankenversicherung; allein schon deshalb, um im Krankheits- oder Todesfall die immensen Kosten für den eventuellen Rücktransport erstattet zu bekommen.

Nun zahlen doch die meisten Menschen bereits in Deutschland ordentlich Beiträge in die Kassen…

Schäfer: … genau da liegt ja der weit verbreitete Irrglaube. Die Kassen übernehmen eben nicht alle Krankheitskosten, die im Ausland anfallen. Die saftigen Privatrechnungen der dort ansässigen Ärzte oder Kliniken nicht immer oder oft nur teilweise. Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, bieten die gesetzlichen Krankenkassen zwar einen Versicherungsschutz. Hier wird aber nur erstattet, was im jeweiligen Land auch den dort versicherten Bürgern gewährt wird – und das ist meist erheblich weniger als bei uns.

Hinweis: Ausführliche Informationen und Tipps rund um das Thema Auslandskrankenversicherung finden unsere Leser auf der Internetseite des Auslandskrankenversicherungsexperten Hans Walter Schäfer unter www.auslandstreff.de.

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