Ministerrat genehmigt Beitritt zur EU-Tierschutzkonvention
Der spanische Ministerrat hat die Unterzeichnung der EU-Konvention zum Schutz von Haustieren genehmigt, welche chirurgische Eingriffe, die nicht medizinischen Zwecken dienen, verbietet.
Damit wird die Praxis, Rassehunden aus ästhetischen Gründen Ohren und Schwanz zurechtzustutzen, um sogenannte „Rassenmerkmale“ künstlich herzustellen, spanienweit verboten. Bisher war der Tierschutz in Spanien Sache der Autonomen Regionen, und so kam es, dass u.a. das Kupieren von Ohren und Rute bei Rassehunden wie Boxer, Dobermann und Deutscher Dogge in sieben Autonomien, Aragonien, Andalusien, Katalonien, Madrid, Valencia, Murcia und Navarra, nicht gestattet ist, im Rest des Landes jedoch weiterhin praktiziert werden kann. Dies könnte nun bald ein Ende finden, wenn auch die letzte Hürde, die Verabschiedung im Parlament, genommen ist. Spanien wäre dann der 18. EU-Staat, der das Abkommen unterzeichnet, welches schon 1987 in Straßburg verabschiedet wurde und dessen Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitglieder nur schleppend voranging. Im Jahr 2012 hatte das EU-Parlament deshalb einen Beschluss verabschiedet, mit dem es alle Mitgliedsstaaten dringend aufforderte, sich der EU-Tierschutzkonvention anzuschließen.
Diese setzt in Sachen Tierschutz den juristischen Rahmen für die 48 Länder des Europarates. Zu denen gehören auch die 28 EU-Mitgliedsländer. Ziel ist, den Schutz der Tiere zu gewährleisten und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Privatleute und Behörden zu definieren. Diesen werden insbesondere Richtlinien für den Umgang mit streunenden Haustieren und die Durchführung von Informations- und Bildungsmaßnahmen auferlegt.
Des Weiteren schränkt die Konvention die Verwendung von Haustieren für Werbung und Unterhaltung dahingehend ein, dass deren Wohlbefinden und Gesundheit nicht gefährdet werden darf. Jeder Halter wird für das Wohlergehen seiner Tiere verantwortlich gemacht und muss, wenn er sie halten, züchten oder damit handeln will, über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Im Text der Tierschutzkonvention wird ausdrücklich anerkannt, dass Haustiere eine besondere Beziehung zum Menschen haben. Hervorgehoben wird hierbei ihr Beitrag zur Lebensqualität und ihr Wert für die Gesellschaft. Für den Fall, dass die Anzahl der Streuner zum Problem wird, besagt die Vorschrift, dass eine Reduzierung erreicht werden müsse, ohne bei den Tieren Leid, Schmerz oder Angst zu verursachen.
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