Alcampo-Anbau muss nicht schließen


Nach jahrelangem Rechtsstreit, zahlreichen Gerichtsurteilen und Einsprüchen und einem erbitterten Kampf des Verbands der kleinen und mittleren Unternehmen (Fedeco) gemeinsam mit den Sozialisten von La Laguna gegen den 2004 errichteten Anbau hat die kanarische Regierung nun mit der Erteilung der Lizenz einen Schlussstrich unter das fünf­jährige Hin und Her gezogen.

Am 13. August teilte das regionale Industrie- und Handelsministerium kurz und bündig mit, dass Alcampo die Lizenz für den Anbau erteilt wird. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem damit, dass alle angeforderten Gutachten – von der Stadt La Laguna, von der Wettbewerbsaufsichtsbehörde, von der Handelskommission und vom Cabildo von Teneriffa – positiv waren, der vorgeschriebene Zeitraum der öffentlichen Bekanntmachung erfüllt wurde und die Insel-Handelskommission ihre Zustimmung erteilte.

Fedeco-Präsident Luis de Miguel bezeichnete die Entscheidung des Industrie- und Handelsministeriums als „Wahnsinn“, denn immerhin liege ein richterliches Urteil dagegen vor. „Sie haben damit das Rechtssystem ausgeknockt“, sagte er und ließ wissen, dass sein Verband als weitere Maßnahme über eine Anfechtung der Lizenz nachdenkt.

Die Hypermarktkette Alcampo wurde seinerzeit von Fedeco gemeinsam mit den Sozialisten von La Laguna angezeigt, weil angeblich für den Anbau keine Baulizenz vorlag. Das Unternehmen hatte einen entsprechenden Antrag beim Rathaus eingereicht und das darauf folgende zweijährige Schweigen der Verwaltung als „stillschwei­gende Zustimmung“ gewertet und mit dem Bau begonnen. Eine erste Gerichtsverhandlung brachte nicht den gewünschten Erfolg und gab Alcampo sogar Recht. Daraufhin legten die Kläger Einspruch beim Obersten Kanarischen Gerichtshof ein. Ende 2007 fiel erstmals das Wort „Abriss“. Der Richter befand sämtliche Lizenzen für ungültig. Der Einspruch der Gemeinde La Laguna, der auf dem Argument basierte, dass zwei vollkommen gegensätzliche Urteile vorliegen, hatte keinen Erfolg. Das letzte Urteil, das die Stadt La Laguna durch das Urbanismusamt am 2. April 2009 vollstre­cken sollte (dazu kam es allerdings nie), erging durch den Obersten Kanarischen Gerichts­hof.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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