Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren in Vorbereitung


© Moisés Pérez

Nach dem Antitabak-Gesetz will die spanische Regierung jetzt den Alkoholkonsum gesetzlich einschränken

Nach dem viel diskutierten Antitabak-Gesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, will die spanische Regierung nun auch Maßnahmen zur Einschränkung übermäßigen Alkoholkonsums ergreifen.

Dabei soll das Augenmerk der Justiz insbesondere auf die Jugendlichen gerichtet werden, die nach jüngsten Untersuchungen inzwischen bereits durchschnittlich im Alter von 13,7 Jahren mit dem Alkoholkonsum beginnen.

Nach dem Vorbericht zum zukünftigen Gesetzentwurf, den Gesundheitsministerin Elena Salgado am 15. September dem Ministerrat vorlegte, ist demnach auch einer der Hauptpunkte der neuen Normative den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren so weit wie möglich einzuschränken.

Nach Angaben der spanischen Gesellschaft für Kindernotfallmedizin sind insbesondere in den letzten Jahren die Einlieferungen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser wegen Alkoholvergiftung von gerade einmal 11-Jährigen erschreckend gestiegen. Welche Folgen dies für die Gesundheit der Betroffenen hat, darüber könne bislang nur spekuliert werden, meinte Salgado bei der Vorstellung ihres Berichts.

Einheitliche Altersgrenze

In dem zukünftigen Gesetzentwurf ist ein ausdrückliches Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren vorgesehen. Bislang war diese Altersgrenze in den autonomen Regionen noch nicht einheitlich. In Castilla y León und Asturien darf beispielsweise bislang bereits ab 16 Jahre Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden.

Außerdem wird für den Verkauf alkoholischer Getränke eine Sondergenehmigung nötig, die rückgängig gemacht werden kann, wenn gegen die neuen Regeln verstoßen wird. Beispielsweise soll der Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 22 und 8 Uhr verboten werden. Bislang gibt es diese Norm nur in Madrid.

Das Gesundheitsministerium weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass es sich bei dieser Regelung nicht um ein so genanntes Ley antibotellón, also ein Gesetz gegen den Alkoholkonsum auf Straßen und Plätzen handelt, wie es in Madrid der Fall ist. Über 18-Jährige dürfen demnach weiter ihre Botellones, ihre Trinkgelage in der Öffentlichkeit abhalten, sofern sie sich an Orten befinden, an denen dies erlaubt ist.

Minderjährige dürfen jedoch keinen Alkohol trinken, „weder auf Straßen noch in sonstigen öffentlichen Bereichen oder gastronomischen Betrieben“.

Jugendliche, die sich nicht daran halten, werden nicht nur mit einer Strafe, sondern auch mit einer heftigen Standpauke ihrer Eltern rechnen müssen, denn diese werden informiert, wenn ihre minderjährigen Kinder beim Alkoholkonsum erwischt wurden.

Eine rein gesundheitliche Maßnahme

Salgado betonte in diesem Zusammenhang, dass es hierbei nicht um eine Regelung der öffentlichen Ordnung gehe, sondern um eine Maßnahme mit rein gesundheitlichem Hintergrund. Demnach müssen Ärzte künftig auch in der Krankengeschichte eines Minderjährigen angeben, ob dieser Alkohol konsumiert hat oder nicht.

Generelles Alkoholverbot in Schulen etc.

Ein generelles Alkoholverbot für Jedermann soll außerdem in Jugendschutzzentren, Sport- oder Freizeitanlagen sowie Schulen, Berufsschulen und Sonderschulen eingeführt werden. Weder Lehrer in einer Sportanlagen oder Schule noch die Eltern der Schüler dürfen also künftig in der dazugehörigen Cafetería ein Bier trinken, da dort auch Minderjährige verkehren.

Im Vortext zum Gesetzentwurf sind bei „leichten“ Verstößen (z.B. ein Schild, auf dem das Alkoholverbot für Minderjährige steht, das nicht an einem gut sichtbaren Ort aufgehängt wurde) Strafgelder von zwischen 30 und 600 Euro vorgesehen. Bei „schweren“ Vergehen, wie dem Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche in Schulen oder Bildungszentren, reichen die Strafgelder von 10.000 bis 600.000 Euro. Wenn die Verantwortlichkeit beim Minderjährigen liegt – beispielsweise, wenn er beim Alkoholtrinken überrascht wird – haften die Eltern.

Ein weiteres Kapitel ist der Bereich Werbung. Hier soll versucht werden, Werbung für alkoholische Getränke, die Minderjährige zu Gesicht bekommen können, so weit wie möglich einzuschränken.

Der spanische Bierhersteller-Verband hat sich bezüglich des Gesetzentwurfs bereits zu Wort gemeldet. Man unterstütze zwar die Maßnahmen, die mit Minderjährigen zu tun haben. Allerdings wehre man sich „kategorisch gegen alle restriktiven Maßnahmen, die undifferenziert und übertrieben auch volljährige Alkoholkonsumenten betreffen“.

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