Die Maskenpflicht und die Abstandsregel bleiben vorerst bestehen
Madrid – Am 9. Juni wurde vom Ministerrat das Königliche Dekret der vielzitierten „neuen Normalität“ beschlossen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit ist.
In dem königlichen Dekret sind die Maßnahmen enthalten, die von der spanischen Regierung für die Zeit nach dem Alarmzustand beschlossen wurden. Am 21. Juni endet die letzte Verlängerung des Alarmzustands; dann beginnt die „neue Normalität“.
Schutzmasken werden auch nach dem 21. Juni in Spanien weiter zum Alltag gehören, ebenso wie der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Personen ab 6 Jahren in der Öffentlichkeit – im Freien und in geschlossenen Räumen –, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Flugreisen bleibt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenfalls Vorschrift.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.