Anzeige gegen Drag Queen zu den Akten gelegt


Borja Casillas in seiner Rolle als Drag Sethlas während seiner Performance. Foto: EFe

Oberstaatsanwalt von Las Palmas kann keine absichtliche Beleidigung erkennen

Gran Canaria – Die Staatsanwaltschaft von Las Palmas hat die Anzeige des Verbands „Abogados Cristianos“ gegen den jungen Mann, der zur Drag Queen 2017 von Las Palmas de Gran Canaria gewählt wurde, zu den Akten gelegt. Dies wird damit begründet, dass die Gefühle einer religiösen Gemeinschaft nicht absichtlich verletzt wurden.

Der 26-jährige Borja Casillas hatte sich bei seinem Auftritt im Rahmen der Gala zur Wahl der Drag Queen, eine der Hauptveranstaltungen des Karnevals von Las Palmas, zuerst als Jungfrau Maria und danach als Jesus Christus „verkleidet“.  Dies löste eine Polemik aus, die landesweit Wellen schlug und in einer Anzeige des religiösen Verbands „Abogados Cristianos“ bei der Staatsanwaltschaft gipfelte (das Wochenblatt berichtete).

Oberstaatsanwalt Guillermo García-Panasco sieht trotz der Tatsache, dass die Performance die Gefühle einer religiösen Gemeinschaft verletzt haben und als „objektiv respektlos“ bezeichnet werden kann, keine Straftat im Sinne des Artikels 525 des Strafgesetzbuchs. Es sei  „frei“ und „legitim“, dass eine Gruppe von Gläubigen dadurch ihre Gefühle verletzt sieht, doch die Wahrnehmung als Verletzung sei nicht Grund genug, um den Auftritt von Borja Casillas, alias Drag Sethlas, strafbar zu machen. Die Anwendung des Artikels 525 des Strafgesetzes könne nicht vom Grad der Sensibilität einer religiösen Gemeinschaft abhängen.

Bei der Performance von Drag Sethlas könne keine Absicht zu beleidigen nachgewiesen werden. Vielmehr sei der Auftritt als Satire und Kritik im Kontext der Karnevalstradition zu bewerten, lautet das Fazit des Staatsanwalts.

Borja Casillas nahm das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis. Er hatte versichert, dass er keine Absicht hatte, zu beleidigen, und entschuldigte sich öffentlich bei denjenigen, die sich von seinem Auftritt  verletzt fühlten.

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