Die Nähe zu einer Notaufnahme soll über Nacht- und Wochenenddienste entscheiden
Die Kanarenregierung hat einen Erlass ausgearbeitet, der wesentliche Veränderungen in der Organisation der Apothekennotdienste vorsieht.
Die Anzahl der diensthabenden Apotheken soll nicht mehr pro Gemeindegebiet festgelegt werden, sondern es sollen nur noch diejenigen Apotheken Nacht- und Wochenenddienst haben, die sich in der Nähe der Notaufnahmen von Gesundheitszentren und Krankenhäusern befinden.
Die Apotheker stehen der neuen Regelung positiv gegenüber. Wenn diese Initiative verabschiedet werde, äußerte Guillermo Schwartz, der Präsident der Apothekerkammer von Teneriffa, gegenüber dem Radiosender Cadena Ser, werden die Notdienstapotheken viel besser positioniert und deren Dienstleistung viel besser an die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort angepasst sein. Obwohl nach Inkrafttreten des Erlasses weniger Apotheken als zuvor Dienst tun würden, werde die Versorgung dadurch besser. Wurde bisher keine Rücksicht darauf genommen, wie weit eine diensthabende Apotheke von den jeweiligen 24 Stunden geöffneten Notfallsprechstunden entfernt war, werde durch die neue Regelung immer eine Apotheke in der Nähe zur Verfügung stehen, sodaß für die Patienten der Blick in den Apotheken-Notdienstplan entfällt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]