Arbeitslosengeld für Parlamentarier


Nur die wenigsten verzichteten auf die „Übergangsentschädigung“ zwischen der Auflösung der Kammern und der Durchführung der Neuwahlen

Madrid – Die elfte Legislaturperiode, die kürzeste in der demokratischen Geschichte Spaniens, dauerte nur knapp vier Monate, genau 111 Tage. Als keine Regierung zustande gekommen war, wurden die beiden Kammern des spanischen Parlaments – das Abgeordnetenhaus und der Senat – am 3. Mai aufgelöst. In den folgenden zwei Monaten bezogen fast alle Parlamentarier eine Art „Arbeitslosengeld für die Herrschaften“. Nur 26 Abgeordnete und 13 Senatoren verzichteten freiwillig auf diese Zahlung.

Die offiziell genannte „Übergangsentschädigung“ steht den Parlamentariern in der zwangsweise sitzungsfreien Zeit zwischen der Auflösung der Kammern und der Durchführung von Wahlen zu. Die Zahlung wird jedoch nicht automatisch an die Volksvertreter überwiesen, sondern muss beantragt werden, und ist nicht kompatibel mit anderen Gehältern. In diesem Falle fielen auf die 111 Tage andauernde Legislaturperiode 54 Übergangstage.

Ausgenommen von der Regelung der „Übergangsentschädigung“ ist die Ständige Deputation, die nach Auflösung des Parlaments die Geschäfte fortführt. Ihre Mitglieder (61 Abgeordnete und 71 Senatoren) beziehen das normale Gehalt.

Von den übrigen 289 Abgeordneten und 195 Senatoren haben nur 26 Abgeordnete und 13 Senatoren das Arbeitslosengeld nicht beantragt und auf die zwar rechtlich ihnen zustehende, aber die Staatskasse belastende Zahlung verzichtet.

Dazu gehört auch Odón Elorza, Abgeordneter der PSOE in den beiden letzten Legislaturperioden und vorher Bürgermeister von San Sebastián, der sowohl den Bezug der „Übergangsentschädigung“ als auch der Diäten für während der entscheidungslosen Legislaturperiode nicht in Anspruch genommene Unterkunft in Madrid als unethisch bezeichnete.

Oder Íñigo Alli Martínez von UPN, der erklärte: „Ich habe aus einem einfachen Grund verzichtet: Wir verdienen sie nicht“.

Diejenigen Abgeordneten und Senatoren, welche das „Arbeitslosengeld für die Herrschaften“ sehr wohl in Anspruch nahmen, bekamen im Mai und Juni 10.000 Euro bzw. 8.345 Euro ausgezahlt.

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