Arbeitszeitregister: 107 Bußgelder


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Jede fünfte der durch die Arbeitsinspektion kontrollierten Firmen kann noch keine vorschriftsmäßige Arbeitszeiterfassung vorweisen

Madrid – Seit dem 12. Mai ist die neue Regelung, welche die Unternehmen verpflichtet, ein Register über die täglichen Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu führen, in Kraft. Nun hat die Arbeitsinspektion eine Bilanz über die Ergebnisse ihrer Kontrollen während der ersten sechs Monate ihrer Wirksamkeit gezogen.
Insgesamt wurden in dieser Zeit im Zusammenhang mit den obligatorischen Arbeitszeitregistern 2.010 Untersuchungsverfahren eingeleitet und 505 davon abgeschlossen. Von letzteren endeten 107 mit der Verhängung eines Bußgeldes. Die Gesamthöhe der Strafen beläuft sich auf 113.181 Euro.
Dies zeigt, dass die Gnadenfrist abgelaufen ist, welche die Arbeitsinspektionen den kontrollierten Firmen zunächst noch eingeräumt hatten, sofern erkennbar war, dass diese dabei waren, die Vorschrift umzusetzen, und dass nun gegen die Verstöße vorgegangen wird. Bei den Kontrollen wird überprüft, ob ein Register existiert und nach welchem System die Angestellten bei Arbeitsbeginn und -ende ein- bzw. ausgetragen werden.
Im gleichen Zeitraum, von Mai bis Oktober, hat die Arbeitsinspektion 980 weitere Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften wie unbezahlte Überstunden, Nichteinhaltung der Arbeitszeiten etc. aufgedeckt. In diesen Fällen wurden die neuen Arbeitszeitregister als Beweismittel herangezogen.
Bisher hat man wegen der Arbeitszeitregister noch keine systematischen Überprüfungen von Firmen durchgeführt, sondern nur dann, wenn eine Anzeige durch eine Privatperson oder eine Gewerkschaft vorlag. Für 2020 hat die Arbeitsinspektion eine gezielte Kampagne zur Kontrolle der Arbeitszeitregister angekündigt.
Nach der Vorschrift liegt dann ein Verstoß vor, wenn kein Arbeitszeitregister geführt wird und wenn dieses nicht mindestens vier Jahre aufbewahrt wird. Es drohen Bußgelder zwischen 626 und 6.250 Euro pro Unternehmen, nicht jedoch pro Kopf der Belegschaft, wie es die Gewerkschaft der Inspektoren und die „Unión Progresista de Inspectores“ fordern.

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