Architekten befürchten Rechtsunsicherheit durch die Vereinfachung der Baugenehmigungen

Foto: EFE

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Kleine Bauvorhaben sollen künftig erst im Nachhinein geprüft werden

Madrid – Bau- und Renovierungsvorhaben werden durch einen überbordenden Papierkrieg, langwierige Verfahren und Bearbeitungszeiten bei der Beantragung der Genehmigung regelmäßig sehr verzögert, was u.a. zusätzliche Kosten für die Bauherren verursacht. Seit Langem schon kämpft die Baubranche gegen diese Verfahrensweise. Wegen der konjunkturellen Probleme, die sich infolge der Corona-Krise ergeben, haben nun einige autonome Regionen angekündigt, für einen Teil der Bau- und Renovierungsvorhaben die Pflicht zur vorherigen Einholung einer Baugenehmigung durch eine verantwortliche Erklärung des Bauherrn zu ersetzen, die erst im Nachhinein geprüft wird. Die Berufsverbände der Architekten und der Bauingenieure befürchten jedoch, dass eine entsprechende, mit heißer Nadel genähte Verordnung zu Rechtsunsicherheit führen könnte.
Die Idee, die vorherige Genehmigung kleinerer Baumaßnahmen durch eigenverantwortliche Erklärungen (declaración responsable) oder Vorab-Anzeigen (comunicación previa) zu ersetzen, nach deren Einreichung sofort mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, ist nicht neu. Schon vor Jahren haben Regionen wie Castilla y León, Aragón, Valencia, Katalonien und die Kanarischen Inseln die Erteilung der Erstbezugsgenehmigung von Wohnraum auf diese Weise beschleunigt. In den meisten Regionen beschränkte man sich auf diese Maßnahme. Doch aktuell formiert sich der politische Wille, weitere Schritte in diese Richtung zu unternehmen.
Nach dem Vorbild einer Regelung, die 2015 in Murcia verabschiedet wurde, hat nun auch Madrid ein neues Baugesetz vorbereitet, das eine große Zahl an Baugenehmigungen abschafft. Nach diesem Entwurf bleiben nur jene Bauarbeiten vorab genehmigungspflichtig, welche die staatliche Gesetzgebung vorschreibt: Erdbewegungen, Ausschachtungen, Bau- und Bodennutzungsverfahren, die einer Projektierung durch einen Architekten bedürfen etc.
Die Anforderungen an kleinere Bau- und Renovierungsprojekte sowie deren Kontrolle durch die Gemeinden werden jedoch nicht abgeschafft, sondern lediglich erst geprüft, nachdem die„declaración responsable“ eingereicht ist und der Bau ggf. schon begonnen hat.
Vereinfacht ausgedrückt, wird dort, wo eine solche Verordnung in Kraft tritt, alles was bisher eine „Große Baugenehmigung” (licencia de obra mayor) benötigte, auch weiterhin vorab genehmigt werden müssen. Für alles andere wird, wenn die Verordnung in Kraft tritt, die „declaración responsable“ ausreichen, für die jedoch weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben, die für das jeweilige Vorhaben gelten, eingehalten und nachgewiesen werden müssen.
Vertreter der Architektenkammern befürchten nun, dass Bürger, die kleinere Baumaßnahmen ausführen lassen, damit überfordert sein könnten, alle erforderlichen technischen Dokumente beizubringen und zu beurteilen, was erlaubt ist und was nicht, sodass sich später Probleme und Beanstandungen für sie ergeben können.

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