Auch beschädigte Lose sind gültig


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Der Oberste Spanische Gerichtshof verurteilte die Blindenlotterie ONCE

Der Oberste Spanische Gerichtshof – Tribunal Supremo, hat jetzt die Blindenlotterie ONCE dazu verurteilt, einen Gewinn auszuzahlen, obwohl das betreffende Los stark beschädigt war.

Madrid – 30.000 Euro waren bei einer Ziehung im August 2003 auf das Gewinnlos gefallen, das jedoch in zahlreiche Stücke zerfallen war nachdem das Hemd, in deren Tasche es sich befand, in der Waschmaschine landete.

Das Tribunal Supremo hob damit eine Entscheidung des Gerichtshofes von Madrid auf, der 2007 entschieden hatte, dass ein derart beschädigtes Gewinnlos keine Gültigkeit hat.

Die Geschichte begann, als eine Frau im August 2003 den Gewinn von 30.000 Euro kassieren wollte, der auf dieses Los gefallen war. ONCE verweigerte jedoch die Auszahlung, eine Entscheidung, die später vom Madrider Gerichtshof bestätigt wurde. Die Richter argumentierten, dass auf der Rückseite eines jeden Coupons vermerkt ist: Gewinne werden nicht ausgezahlt, wenn das Los Beschädigungen, Strei­chungen, Änderungen, Radierungen etc. auf der Vorder- wie auf der Rückseite aufweist. Außerdem sei die Gesellschaft, die das Glücksspiel ausrichtet befugt, das Reglement festzusetzen.

Der Oberste Gerichtshof stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Existenz des Gewinnloses eindeutig nachgewiesen sei. Außerdem gebe es mehrere Zeugenaussagen, wie die der Losverkäuferin, die bestätigt hatte, das Gewinnlos an eine Person namens A.I. verkauft zu haben. Dieser versicherte vor Gericht, er habe es später an den Gewinner L.B. verschenkt. Der Gerichtshof stützte sich bei seinem Urteil auch auf chemische Analysen die bestätigt hatten, dass die vorgelegten Fragmente das Ziehungsdatum, Nummer und Seriennummer enthielten. Daher sei die Lotterie verpflichtet, den Gewinn, wenn auch reichlich verspätet, auszuzahlen.

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